Die Burgenländische Landesregierung hat ein Normprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) betreffend Vollspaltböden in der Schweinehaltung beantragt. Im Interesse des Tierwohls sei es "fraglich, ob die in der 1. Tierhaltungsverordnung verankerten Anforderungen für die Schweinehaltung verfassungs- und gesetzeskonform sind", hieß es am Mittwoch in einer Aussendung. Hinterfragt wird auch, ob die geltenden europarechtlichen Vorgaben korrekt umgesetzt sind.

Der Großteil der Schweine in Österreich werde auf Vollspaltböden gehalten. Diese Art der Tierhaltung sei aber seit Jahren umstritten und bereits in fünf europäischen Ländern verboten. Die Burgenländische Landesregierung und der Burgenländische Landtag haben sich in der Vergangenheit gegen diese als nicht artgerecht bezeichnete Tierhaltung ausgesprochen. Mit der vorliegenden Verfassungsklage soll der Vollspalthaltung in Österreich daher ein Riegel vorgeschoben werden. "Aus unserer Sicht steht die von vielen Seiten zu Recht kritisierte Haltung auf Vollspaltböden nicht im Einklang mit dem in der Bundesverfassung verankerten Tierschutz", erklärte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ).

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) begrüßt die Vorgangsweise: "Wir sind hocherfreut, dass die Burgenländische Landesregierung unserer Anregung, eine solche Normenkontrollklage einzubringen, nachgekommen ist. Das kann man mit Fug und Recht als revolutionär bezeichnen", so Obmann Martin Balluch ebenfalls in einer Aussendung. Die Klage müsse nun in den nächsten acht bis zwölf Wochen von Minister Johannes Rauch (Grüne) beantwortet werden. Danach beraume der VfGH eine mündliche Verhandlung an. Der VGT rechnet noch dieses Jahr mit einer Entscheidung.