Ob Sand vom Traumstrand, Muscheln aus dem Meer oder ein Mitbringsel vom Markt: Was als harmloses Urlaubsandenken gedacht ist, kann bei der Heimreise rechtliche Folgen haben. Denn nicht alles, was im Urlaubsland zu kaufen oder zu finden ist, darf man auch mitnehmen – und umgekehrt.

Denn es gibt auch viele Gegenstände, die in Österreich legal, aber in anderen Ländern verboten sind und daher nichts im Urlaubsgepäck zu suchen haben. „Reisende sollten sich bereits vor der Abreise informieren, welche Gegenstände zu Problemen an der Grenze führen können. Ansonsten drohen teils hohe Strafen“, sagt Dagmar Redel, Reiseexpertin beim ÖAMTC.

Muscheln, Sand & Co

So verlockend Muscheln, Steine und Sand auch sind – es ist Vorsicht geboten. „In Kroatien gibt es geschützte Muschelarten bzw. Meeresschnecken“, so die ÖAMTC-Reiseexpertin. „Eine Ausfuhr ist also illegal und kann hohe Strafen zur Folge haben.“ Außerdem darf unverarbeiteter Trüffel nur mit entsprechender Ausfuhrgenehmigung mitgenommen werden.

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Auch an italienischen Stränden darf man sich nicht einfach so bedienen. Dem italienischen Fremdenverkehrsamt (ENIT) zufolge ist es nämlich laut dortigem Schifffahrtsgesetz (Codice di Navigazione) verboten, Sand und Muscheln mitzunehmen. Je nach Region können die Strafen mehrere Hundert bis Tausend Euro ausmachen, auf Sardinien z. B. bis zu 3000 Euro.

Auch in Frankreich gibt es Gesetze, die die Unversehrtheit der Strände und Küsten schützen und daher Urlaubssouvenirs wie Sand, Muscheln und Steine verbieten. „Zudem sind Pflanzen, die nur an bestimmten Orten – wie etwa an der Küste – wachsen, geschützt. Hier sind die Strafen besonders drastisch, nämlich bis zu 150.000 Euro. Dasselbe gilt auch für Pflanzen in den Bergen, ganz besonders in den französischen Nationalparks und Naturschutzgebieten.“

Natürliche Materialien wie Muscheln, (Vulkan-)Steine und Fossilien dürfen von Touristinnen und Touristen auch aus Spanien nicht ausgeführt werden. Auf der kanarischen Ferieninsel Fuerteventura gibt es eine natürliche Besonderheit, den „Popcorn-Strand“ – diese Algenfossilien sind bei Urlaubern als „Mitbringsel“ sehr beliebt. „Am Flughafen von Fuerteventura wird streng kontrolliert, ob ein verbotenes Souvenir im Koffer versteckt ist“, sagt Redel.

Generell gilt: Kauft man Souvenirs, die vom Aussterben bedrohte Tier- oder Pflanzenarten enthalten, macht man sich strafbar. „Eine illegale Einfuhr nach Österreich kann Strafen von bis zu 80.000 Euro bzw. Freiheitsentzug bis zu fünf Jahre bedeuten“, warnt die ÖAMTC-Expertin.

Schutz der Altertümer

In Griechenland ist die Mitnahme von Ausgrabungsfunden tabu. „Archäologische Gegenstände dürfen nicht ohne Erlaubnis aus Griechenland mitgenommen werden. Das gilt auch für selbst gesammelte Steine bei archäologischen Stätten“, erklärt Redel.

Die Ausfuhr von ethnografischen, historischen und archäologischen Gegenständen – also Antiquitäten, Fossilien, alte Münzen, auch gefundene oder gekaufte und als Teile antiker Bauwerke oder ähnlichem identifizierbare Steine – ist auch in der Türkei strikt untersagt. Verstöße werden mit Gefängnisstrafen geahndet. Ethnografische Gegenstände wie Teppiche oder Kelims sollten nur mit Attest eines staatlichen türkischen Museums ausgeführt werden.

Beim Kauf von Gegenständen, die als Antiquitäten eingestuft werden könnten (zum Beispiel Einkäufe im Basar), sollte in Ägypten unbedingt eine englischsprachige Rechnung verlangt werden. Die Ausfuhr von Antiquitäten, Muscheln, Korallen, Steinen, versteinertem Holz sowie antiken Gold- und Silberarbeiten ist verboten, bei Orientteppichen ist eine Genehmigung einzuholen.

Ungewöhnliche Einfuhrbeschränkungen

Je nach Destination haben bestimmte Gegenstände, die in Österreich alltäglich sind, nichts im Koffer verloren und sollten unbedingt daheimbleiben. So sind E-Zigaretten etwa in Australien, Thailand und Vietnam verboten, Hanfprodukte wie CBD-Tropfen sind in vielen Ländern Südamerikas und Afrikas illegal.

Wer in Singapur unterwegs ist, muss auf Kaugummis verzichten – in der asiatischen Metropole gilt ein striktes Kaugummiverbot. Weniger bekannt und dennoch streng verboten ist die Einfuhr von Sonnencremes mit bestimmten UV-Filtern – etwa auf Hawaii, einigen Karibikinseln oder in Australien.

Auch Plastiksackerln dürfen beispielsweise in Kenia nicht eingeführt werden. „Und selbst scheinbar harmlose Mitbringsel wie Überraschungseier, die sich in Österreich seit Jahrzehnten großer Beliebtheit erfreuen, sind in den USA verboten – deren Einfuhr ist dort strikt untersagt“, sagt Redel.