Damit ein Schaden durch eine Versicherung abgedeckt wird, gilt es Voraussetzungen zu erfüllen. „Die Versicherung zahlt nur dann, wenn der Schaden durch ein im Haushalt lebendes Familienmitglied verursacht wird. Bei einer WG muss die Person in die Haushaltsversicherung einbezogen sein“, erklärt AK-Konsumentenschützer Herbert Erhart. Werde der Brand von jemand anderem verursacht,  übernehme die eigene Versicherung keine Deckung. "Verfügt diese Person über eine Haushaltsversicherung, ist der Schaden durch diese zu ersetzen."