
"Ich vermiete seit 1. September 2020 mein Elternhaus um 500 Euro pro Monat. Für die Kaution habe ich 1500 Euro, nur der Mieter bezahlt sie mir nicht", schildert unsere Leserin die Situation. Im Mietvertrag stehe ein Passus, dass die Kaution bis zum 15.09.2020 vom Mieter zu zahlen sei, nur bis zum heutigen Tag habe sie noch nichts davon bekommen "trotz oftmaligen telefonischen und persönlichen Versprechungen." Nun fragt sich die Frau, welche rechtliche Handhabe sie gegen den Mieter hat. "Kann ich ihn kündigen?"
13.01.2021 um 21:38 Uhr
Eigentlich eine Frechheit ...
... dass man seinem Geld hinterherlaufen muss und dann nicht einmal die Möglichkeit hat den Mietvertrag zu kündigen, wenn der Mieter beharrlich vertragsbrüchig wird. Da ist einiges im argen bei dem Mietrecht.
Deswegen gilt immer der Grundsatz: die Kaution ist in bar bei Mietvertragsunterzeichnung zu übergeben, eine Quittung wird ausgestellt. Erst dann wird der Wohnungsschlüssel ausgehändigt.
14.01.2021 um 13:21 Uhr
Nicht Bar sondern
auf ein Sparbuch einzahlen und dieses dem Vermieter übergeben.
14.01.2021 um 11:41 Uhr
Mal abgesehen davon
wieviele Mieter müssen der Kaution nach Beendigung des Mietvertrages ihrem Geld hinterherlaufen!