Folgeschäden bei Impfungen gibt es immer wieder, nicht erst seit der Corona-Pandemie. Für solche Fälle gibt es in Österreich das Impfschadengesetz, wie der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger am Donnerstag im Gespräch mit der APA erläuterte. Demnach haftet der Bund, und das verschuldensunabhängig. Das bedeutet, der Patient muss nicht ein schuldhaftes Verhalten der Beteiligten nachweisen, die für seine Impfung verantwortlich sind.