Folgeschäden bei Impfungen gibt es immer wieder, nicht erst seit der Corona-Pandemie. Für solche Fälle gibt es in Österreich das Impfschadengesetz, wie der niederösterreichische Patientenanwalt Gerald Bachinger am Donnerstag im Gespräch mit der APA erläuterte. Demnach haftet der Bund, und das verschuldensunabhängig. Das bedeutet, der Patient muss nicht ein schuldhaftes Verhalten der Beteiligten nachweisen, die für seine Impfung verantwortlich sind.
Coronaimpfung
Wer haftet bei Impfschäden?
Arzt oder Staat: Wer wird zur Verantwortung gezogen, wenn ein Impfschaden vorliegt. Patientenanwalt Gerald Bachinger klärt im Gespräch mit der APA auf.
© (c) MQ-Illustrations - stock.adobe.com