Während das mit der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) bisher nicht gelungen ist, sind die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) und die Zahnärztekammer zu einer Einigung über Amalgamersatzfüllungen gekommen. Ab 1. Jänner 2025 werden statt dem ab dann verbotenen Amalgam die Füllungsmaterialien Glasionomerzemente und Alkasite zur Kassenleistung.
Amalgam-Verbot
Füllungen als Kassenleistung, aber nicht für alle
Füllungen mit Amalgam werden mit Jahresende verboten, das Ringen um eine kostenlose Alternative gestaltet sich als mühsam. Mit der BVAEB konnte die Kammer nun zu einem Abschluss kommen, weiterhin keine Einigung gibt es zwischen Zahnärztekammer und ÖGK.
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