Die Frage, ob der neue ORF-Beitrag in Form einer Haushaltsabgabe verfassungswidrig ist, wird noch länger nicht beantwortet. Denn ein von 331 Personen eingebrachter Individualauftrag auf Gesetzesprüfung wurde vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) als unzulässig zurückgewiesen, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde. Ein anderer Rechtsweg ist zumutbar, hielt das Höchstgericht fest.
Anderer Rechtsweg
VfGH weist Beschwerde gegen ORF-Beitrag als formal unzulässig ab
331 Personen hatten sich mit einem Individualantrag gegen den ORF-Beitrag an den Verfassungsgerichtshof gewandt. Das Höchstgericht verwies auf alternative Rechtswege.
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