In einer von ihm persönlich unterzeichneten Stellungnahme hält der in Paris lebende Kärntner Literaturnobelpreisträger Peter Handke gegenüber der Kärntner Landesamtsdirektion als zuständiger Staatsbürgerschaftsbehörde fest: Es sei ihm 1999 in der Botschaft des damaligen Rest-Jugoslawiens in Wien ein „Gefälligkeitspass“ überreicht worden, dessen Funktion mit der Erleichterung seiner Recherche-Reisen in diesen Gebieten begründet wurde. „Nie waren für mich Anzeichen gegeben, dass mit dieser Übergabe eine jugoslawische Staatsbürgerschaft verbunden sein würde, zu keiner Zeit habe ich diesbezüglich aktive Schritte unternommen“, so Handke in dem Schreiben, dessen auszugsweiser Veröffentlichung in gegenständlicher Presseaussendung er zugestimmt hat.