Seit Inkrafttreten des österreichischen Restitutionsgesetzes im Jahr 1998 werden die Bestände der Bundesmuseen proaktiv auf Rückgabefälle durchforstet. 2009 wurde das Gesetz novelliert - nicht zuletzt, um auch jene Fälle noch einmal aufrollen zu können, bei denen durch die Restitutionspraxis nach dem Krieg durch die damals üblichen Gegengeschäfte mit Ausfuhrgenehmigungen für moralisch fragwürdige Eigentumsverhältnisse gesorgt worden war, wie es beim Beethovenfries der Fall war.
Die wichtigsten Fälle im Überblick:
Sammlung Lederer: Weite Teile der enteigneten Kunstsammlung der Familie Lederer verbrannten zu Kriegsende im Schloss Immendorf. Von den übrig gebliebenen Werken wurden dem Sammlersohn Erich Lederer nach Kriegsende im Gegenzug für Ausfuhrgenehmigungen zahlreiche Schenkungen abgepresst - 1999 werden diese, ein Ölgemälde von Gentile Bellini, mehrere Aquarelle von Moritz von Schwind sowie eine Reihe von Papierarbeiten von Egon Schiele, an die Erben zurückgegeben. Die Rückstellung des Beethovenfrieses, den Lederer trotz Rückgabe nicht aus Österreich ausführen durfte und 1972 für 15 Millionen Schilling an die Republik Österreich verkaufte, wird abgelehnt. Im Oktober 2013 legen die Erben neue Unterlagen vor, die ihrer Meinung nach aufgrund des mittlerweile novellierten Kunstrückgabegesetzes eine Restitution nahelegen. Der Beirat befasst sich in der Folge erneut mit dem Fall. Am Freitag soll die Entscheidung fallen.
Egon Schiele: "Bildnis Wally" (Leopold Museum): Die "Wally" gilt als Wendepunkt in der Restitutionspolitik Österreichs. Zwar handelt es sich bei dem Bild insofern um einen Sonderfall, als die Sammlung Leopold als Privatstiftung nicht dem Kunstrückgabegesetz unterliegt, allerdings war die Beschlagnahmung des Bildes 1998 in New York als "Diebesgut" der Auslöser für das derzeitige Gesetz. Über die "Wally" wird in den USA mehr als zehn Jahre lang gerichtlich gestritten - 2010 einigen sich die Erben nach Lea Bondi-Jaray mit der Leopold Privatstiftung auf eine Ausgleichszahlung von 19 Mio. Dollar (14,8 Mio. Euro) - die "Wally" kommt zurück nach Wien.
Sammlung Rothschild: Der umfangreichste Fall von Kunstrückgabe betrifft 1999 die 250 Objekte aus der Sammlung Rothschild, die nach dem Krieg zwar zurückgegeben, den Rothschilds dann aber im Austausch für Ausfuhrbewilligungen als "Schenkungen" abgepresst wurden. 22 Gemälde aus dem Kunsthistorischen Museum (darunter drei Gemälde von Frans Hals), elf Kunstwerke (neun Gemälde und zwei Bleireliefs) aus dem Belvedere, 38 aus der Albertina, ein Stundenbuch aus der Nationalbibliothek, fast die gesamte französische Möbelsammlung aus dem MAK sowie zahlreiche weitere Kunstgegenstände werden zurückgegeben. Die spektakuläre Auktion der zurückerstatten Werke im Juli 1999 brachte bei Christie's in London den höchsten in Europa jemals für eine einzige Sammlung erzielten Erlös von damals 1,2 Milliarden Schilling.
Sammlung Bloch-Bauer: Über Jahre hingezogen hat sich der Rechtsstreit über fünf Gemälde von Gustav Klimt aus dem Belvedere mit den Erben nach Ferdinand Bloch-Bauer. Nach einer Entscheidung des Rückgabebeirats 1999, die Bilder nicht zu restituieren, bringen die Erben zunächst Klagen in Wien und später bei mehreren Instanzen in den USA ein - letztlich einigt man sich auf ein österreichisches Schiedsgericht. Dieses entscheidet am 15. Jänner 2006 für eine Rückgabe - nach heftigen Diskussionen über einen Ankauf, auf den Österreich die Option hat, beschließt die Republik, darauf zu verzichten. "Adele Bloch-Bauer I", "Adele Bloch-Bauer II", "Der Apfelbaum", "Buchenwald" und "Häuser in Unterach am Attersee" werden an die Erben um Maria Altmann restituiert. Der Verkauf von "Adele Bloch-Bauer I" an den US-Mäzen und Kosmetikhersteller Ronald Lauder macht die "Goldene Adele" mit einem Preis von 135 Mio. Dollar zum damals weltweit teuersten Gemälde. Die vier weiteren Gemälde werden um insgesamt 192,7 Mio. Dollar (151 Mio. Euro) versteigert.
Sammlung Alma Mahler-Werfel: 2006 revidiert der Kunstrückgabebeirat nach Jahren des inner- und außergerichtlichen Streits eine Entscheidung aus 1999, das Gemälde "Sommernacht am Strand"von Edvard Munch nicht an die Gustav Mahler-Enkelin Marina Mahler zurückzugeben. Im Mai 2007 wird das Gemälde aus dem Belvedere abgeholt.
Sammlung Melanie Schwarz: Im März 2006 beschließt die Stadt Lienz die Rückstellung des Gemäldes "Totentanz 1809" von Albin Egger-Lienz an die Erbin der geflüchteten Melanie Schwarz. Im Wiener Dorotheum wird das Gemälde kurz darauf für einen Rekordpreis von 912.000 Euro versteigert.
Sammlung Richard Neumann: Zwei Bilder des "Kremser Schmidt", des Malers Johann Martin Schmidt, werden 2007 nach fast zehnjähriger Untersuchungszeit durch die Stadt Krems an die Erben nach Richard Neumann zurückgegeben. Erst 2010 werden nach der Gesetzesnovelle auch mehrere Rückgaben aus dem KHM möglich - die Objekte waren aufgrund einer Ausfuhrsperre an das KHM verkauft worden, die Rechtsnachfolger müssen bei der Rückgabe die 1952 erhaltenen Gegenleistungen zurückerstatten.
Sammlung Jenny Steiner: Mehrere wichtige Fälle verhandelte die Familie von Jenny Steiner mit Österreich. Im Jahr 2000 wird nach Empfehlung des Beirats die Rückgabe von Klimts "Landhaus am Attersee" (aus dem Belvedere) verfügt. Dass auch Schieles "Häuser am Meer" restitutionswürdig ist, weiß man im Leopold Museum ebenfalls seit dieser Zeit - erst 2012 kann allerdings eine Einigung mit allen Erbengruppen erzielt werden. Im November 2010 entscheidet der Beirat, die Rückgabe des Egon-Schiele-Gemäldes "Mutter mit zwei Kindern III" aus dem Belvedere nicht zu empfehlen.
Sammlung Jaromir Czernin: Die Rückgabe des vermutlich wertvollsten Gemäldes in den Sammlungen der österreichischen Bundesmuseen, "Die Malkunst" von Jan Vermeer, wird im Jahr 2011 nach einer Forderung der Familie abgelehnt. Der Beirat findet keinen Hinweis, dass der Verkauf des Gemäldes an Adolf Hitler unter Zwang abgeschlossen wurde. Vielmehr sei er aktiv von Czernins Anwälten betrieben worden. Auch die Darstellung Czernins, er sei von NS-Regime verfolgt worden, lässt sich nicht belegen.
Klimt-Foundation: Die von Ursula Ucicky gegründete Stiftung gibt im Herbst 2014 bekannt, für das Klimt-Gemälde "Bildnis Gertrud Loew" mit den Erben nach Gertrud Felsövanyi eine "faire und gerechte Lösung" im Sinne des Washingtoner Abkommens zu erarbeiten. Ein Gutachten der eingesetzten Rechtsexperten ist zu der Ansicht gekommen, dass das Bild zu restituieren wäre, fände das Kunstrückgabegesetz des Bundes seine Anwendung. Das Werk wird auf einen Wert zwischen 14 und 19 Mio. Euro geschätzt.