Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt nimmt einem Journalisten Handy und Laptop weg und verletzt damit – mutmaßlich – das verfassungsrechtlich gewährleistete Recht auf Pressefreiheit. Wie rechtfertigen Sie dieses Vorgehen?
JOSEF HAIßL: Die Strafprozessordnung sieht genaue Regeln vor, auch für den gerichtlichen Rechtsschutz, der ja jetzt in Anspruch genommen wird. Wir halten uns an den Rahmen, den es gibt.
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