Der Geschäftsführungsbeirat des Bistums Gurk informierte Montag darüber, dass sich im Arbeitsrechtsprozess um das Dienstverhältnis von Andrea Enzinger, zuletzt Leiterin des Bildungshauses St. Georgen am Längsee, alle beteiligten Personen auf einen außergerichtlichen Vergleich einigen. Der nun erzielte Vergleich umfasst die Beendigung des Vertragsverhältnisses mit 31. März 2019. Ursprünglich war die Kündigung mit Jahresende ausgesprochen worden. Bis Ende März sind zudem Dienstwohnung sowie Dienstauto zurückzustellen. Ebenfalls einigen konnten sich die Parteien auf eine einmalige Zahlung von sechs Monatsentgelten.