
Seit Tagen schrillen in Kärntner Kirchenkreisen die Alarmglocken. In der Vorwoche wurde bekannt, dass der Visitator der Kärntner Kirche, Erzbischof Franz Lackner, die Grazer Anwaltskanzlei Scherbaum-Seebacher mit der Vertretung des Bistums Gurk beauftragt hat. Das ist ein Sonderfall. Denn die interimistische Kirchenführung mit Administrator Engelbert Guggenberger hat die Klagenfurter Anwaltskanzlei Tschurtschenthaler mit der Vertretung des Bistums beauftragt. „Ja, es gibt die ungewöhnliche Situation, dass für das Bistum zwei Anwaltskanzleien Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Graz haben. Aber das hat nichts mit Misstrauen zu tun“, so die Sprecherin von Erzbischof Lackner, Heidi Zikulnig. Lackner gehe es um eine „rasche und umfassende Sachverhaltsdarstellung.“ Er habe gleich zu Beginn betont, dass externe Berater beigezogen würden.
"Versuch der Desavouierung"
In Kärnten wird die Sache anders gesehen. Hier ist vom „Versuch der Desavouierung des Administrators“ die Rede. Kanzler Jakob Ibounig sagt auf Anfrage der Kleinen Zeitung: „Das heißt, dass sich der Visitator selbst an die Stelle des mutmaßlich Geschädigten, also des Bistums setzt. So wird es sicher leichter, mögliche Täter zu schützen. Weil man Aktionen, die der Geschädigte in seinem Interesse setzen würde, leichter unterbinden oder manipulieren kann.“ Ibounig spricht von „höchstem Risiko“ und greift zu einem generellen Beispiel: „Wenn jemand anderer Sie vertreten würde als der, den Sie selbst beauftragt haben, dann kann etwas unterschlagen, nicht geliefert, vernichtet werden, Termine können verstreichen. Das ist möglichtst rasch zu unterbinden.“ Für Ibounig reicht Lackners Maßnahme über den Visitationsauftrag aus Rom hinaus, denn es gehe nicht darum, „sich an Stelle der Diözesanleitung zu setzen“.
Ibounig spricht von „vertrauenszerstörender Maßnahme und Brüskierung der Diözesanleitung. Bezüglich Abschlussbericht ist nun mit allem zu rechnen“. Die Diözesanleitung habe gegenüber der Staatsanwaltschaft Graz schriftlich klargestellt, dass Guggenberger für das Bistum allein vertretungsbefugt sei und die Kanzlei Tschurtschenthaler beauftragt habe. Eine Antwort gebe es noch nicht. Für die Kleine Zeitung war die Staatsanwaltschaft bis Redaktionsschluss für eine Stellungnahme nicht erreichbar.
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Kommentare (8)
Kommentierenvor 2 Tagen
Diözese / Bistum Gurk
der Ernennung einer weiteren Rechtsanwaltskanzlei in der gleichen Sache ist sicher KEINE vertrauensbildende Maßnahme !!!
Franz Lackner möchte uns doch bitte sagen, was seine Gründe für diese Maßnahme sind !!!
vor 4 Tagen
Wenn die Grazer Anwaltschaft eine kleinere Differenz als die Klagenfurter aufweist,
dann wurde leider der römische Sumpf nicht trockengelegt und es ist für mich Zeit zum handeln.
vor 4 Tagen
Von Mensch zu Mensch
Frau Mag. Kerschbaumer schreibt in einem anderen Zusammenhang: "Die r.k.Kirche agiert wie ein Konzern ohne Moral, einzig der Maxime folgend, den eigenen Ruf zu schützen".
vor 4 Tagen
Die Bischöfe...
Lackner und Schwarz sofort nach Rom abschieben!
vor 4 Tagen
kann man da
irgendwo "austreten"?
vor 4 Tagen
Es reicht!
was wird hier vertuscht?
Mir bleibt nur mehr der Kirchenaustritt!
vor 4 Tagen
Zuwarten
Die Bevölkerung beobachtet vorerst die weitern Vorgänge der Visitation. Sollte das Ergebnis samt allfälligen Konsequenzen nicht befriedigen, bleibt immer noch Zeit die Mitgliedschaft zu kündigen.
12.02.2019 um 20:47 Uhr
Mir wird der Eindruck vermittelt
In Rom lebt noch immer die Inquisition des Spätmittelalters, nur ist sie nicht mehr körperlich, sondern sie kommt geistig über die Katholiken wie ein Nebel des Unerklärlichen.