Seit Tagen schrillen in Kärntner Kirchenkreisen die Alarmglocken. In der Vorwoche wurde bekannt, dass der Visitator der Kärntner Kirche, Erzbischof Franz Lackner, die Grazer Anwaltskanzlei Scherbaum-Seebacher mit der Vertretung des Bistums Gurk beauftragt hat. Das ist ein Sonderfall. Denn die interimistische Kirchenführung mit Administrator Engelbert Guggenberger hat die Klagenfurter Anwaltskanzlei Tschurtschenthaler mit der Vertretung des Bistums beauftragt. „Ja, es gibt die ungewöhnliche Situation, dass für das Bistum zwei Anwaltskanzleien Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Graz haben. Aber das hat nichts mit Misstrauen zu tun“, so die Sprecherin von Erzbischof Lackner, Heidi Zikulnig. Lackner gehe es um eine „rasche und umfassende Sachverhaltsdarstellung.“ Er habe gleich zu Beginn betont, dass externe Berater beigezogen würden.