Es waren mehr Hausdurchsuchungen als bisher bekannt ist. Auch die Zahl der Beschuldigten ist höher als bisher publiziert. Vor allem aber: Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt steht erst am Anfang der Aufarbeitung der Lilihill-Ära. Wie berichtet, gab es am 4. Februar Hausdurchsuchungen im Umfeld der Lilihill-Gruppe - die Seite Mediapartizan veröffentlichte die Erstmeldung. An insgesamt sechs Adressen in drei österreichischen Bundesländern und auch an einer Adresse in Deutschland wurden mehrere Terabyte an Daten sichergestellt. „Diese Daten werden nun analysiert, nach rund 20 Tagen kann man aber noch keine Aussage über deren Inhalt machen“, sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft Klagenfurt.

Orasch als prominentester Beschuldigter

Als Beschuldigte werden mehrere Personen geführt, die in der Lilihill-Ära als Geschäftsführer eingetragen waren. Ob sie auch faktisch als Geschäftsführer tätig waren und Handlungen zum Nachteil des Unternehmens gesetzt haben, ist Gegenstand der Ermittlungen. Der prominenteste Name aus diesem Kreis ist freilich jener von Lilihill-Gründer und Mehrheitseigentümer Franz Peter Orasch. Für ihn, wie für alle weiteren Personen, gilt die Unschuldsvermutung.

Franz Peter Orasch bei einem seiner seltenen öffentlichen Termine
Franz Peter Orasch bei einem seiner seltenen öffentlichen Termine © Helmuth Weichselbraun

Umstrittener Entscheid ermöglichte Prüfung

Beachtenswert ist, wie es überhaupt zu den nunmehrigen Ermittlungen kommen konnte. Die Hausdurchsuchungen fanden statt, weil es einen Bericht des Kärntner Landesrechnungshofs gab, der im Februar 2025 eine detaillierte Liste an Versäumnissen und Missmanagement feststellte. Darin wurde die Staatsanwaltschaft unmissverständlich zu Prüfungen aufgefordert - was sie dann auch tat. Dass diese initiale Prüfung stattfinden konnte, hat mit einer vieldiskutierten Entscheidung zu tun. Weil die Kärntner Beteiligungsverwaltung (KBV) und die Stadt Klagenfurt zuvor - gegen den Willen der Lilihill-Gruppe - eine Call-Option zogen und so die Mehrheit am Flughafen übernahmen, gerieten überhaupt so viele Flughafen-Anteile wieder in die öffentliche Hand, dass der Rechnungshof Rechtssicherheit hatte, um zu prüfen.

Und um die Komplexität des Falles endgültig darzustellen: Gegen eben dieses Ziehen der Call-Option hat die Lilihill-Gruppe vor dem Handelsgericht Wien geklagt - und am 23. Dezember 2025 Recht bekommen. Wobei die KBV gegen dieses Urteil bereits Berufung eingelegt hat.

„Es ist mir eher unangenehm, wenn ich auf der Straße erkannt werde“, sagt Günter Bauer
„Es ist mir eher unangenehm, wenn ich auf der Straße erkannt werde“, sagt Günter Bauer © Markus Traussnig

Bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe

Aus der Justiz ist zu hören, dass man im Fall Lilihill ähnlich vorgehen will wie in der Causa René Benko - in dessen Unternehmen Orasch zu Beginn seiner Karriere auch tätig war. Man werde nicht alle Vorwürfe auf einmal entschlüsseln, sondern bemüht sich darum, einzelne Handlungen, die strafrechtlich von Bedeutung sind, isoliert zu betrachten. So will man in kleineren Verfahren Vorwürfe rascher abhandeln, statt sich wieder in Großverfahren zu begeben, die für alle Beteiligten langwierig und komplex sind. „Beim Tatbestand der Untreue ist es für das Strafmaß nicht von zentraler Bedeutung, wie hoch die konkrete Schadenssumme ist. Wenn sie über dem Wert von 300.000 Euro liegt, ist die Schwere gegeben, auf die bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe stehen“, erklärt ein mit dem Fall betrauter Jurist.

Staatsanwalt Mag. Markus Kitz Landesgericht Klagenfurt November 2017
Staatsanwalt Mag. Markus Kitz Landesgericht Klagenfurt November 2017 © Markus Traussnig

Durch die umfassenden Verflechtungen der diversen Lilihill-Gesellschaften ist die Staatsanwaltschaft in ihrer Ermittlung nicht auf den Flughafen beschränkt. „Wenn es zwischen den Gesellschaften auffällige Vermögensverschiebungen gegeben hat, eröffnet das auch die Möglichkeit zur Prüfung“, erklärt ein Jurist.

Wie lange all diese Ermittlungen dauern werden, vermag noch niemand abzuschätzen. In Summe gab es weit mehr Gesellschaften - von denen aber nicht alle zwingend in Malversationen verwickelt sein müssen.

Die Anwälte Oraschs erklären, dass man sich zu den Vorwürfen gegen ihren Mandanten öffentlich vorerst nicht äußern werde.

Zum Nachhören: Die Causa Lilihill