„Sollen die Kärntner Berge vor der Errichtung weiterer Windkraftindustrieanlagen geschützt werden?“ Das wollte die FPÖ die Kärntnerinnen und Kärntner fragen. Das wurde nun nach einer Prüfung durch die Unterabteilung Wahlen sowie den Verfassungsdienst des Landes als nicht gesetzeskonform abgelehnt. Es handle sich um eine Suggestivfrage und durch das Wort „geschützt“ werde eine Bewertung vorgenommen. Zudem sei das Wort „Windkraftindustrieanlagen“ laut der Behörde missverständlich und enthalte eine negative Konnotation. Die FPÖ habe nun die Möglichkeit, die Fragestellung gesetzeskonform umzuformulieren.