In Österreich gilt ab Montag, 27.12., eine neue Sperrstunden-Regelung in Gastronomie, Freizeit- und Kulturbetrieben sowie in Sportstätten und bei Veranstaltungen. Um 22 Uhr müssen sämtliche Bars, Restaurants und Gaststätten schließen. Dies gilt auch für Hotel-Bars. Auch die meisten Versammlungen müssen um 22 Uhr beendet sein, etwa Kino- und Theatervorstellungen.

Anlass ist die befürchtete Omikron-Welle, deren Eintreffen unter anderem mit dieser Maßnahme hinausgezögert werden soll. Österreichweit wurden am Montag wieder 1550 Corona-Neuinfektion verzeichnet. Bis zum Sonntag durften Lokale noch bis 23 Uhr offen halten. Zudem war ursprünglich eine Lockerung für Silvester geplant, die in der jüngsten Verordnung wieder gestrichen wurde. Auch am 31.12. gilt die Sperrstunde um 22 Uhr.

Silvester: Welche Regeln bei Veranstaltungen gelten

Ebenfalls neu sind die Regeln, die für Veranstaltungen gelten. Kleinere Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagspartys dürfen bis zu 25 Personen besuchen. Voraussetzung ist allerdings eine Impfung oder eine Genesung. Der 2G-Nachweis genügt auch bei Veranstaltungen bis zu 500 Teilnehmern mit zugewiesenen Plätzen.

Booster-Impfung bei Großveranstaltungen Pflicht

Bei Events mit bis zu 1.000 Besuchern ist dann schon ein PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, erforderlich. Maximal sind 2.000 Personen bei Veranstaltungen erlaubt, da muss man als Teilnehmer aber nicht nur getestet und geimpft bzw. genesen, sondern auch schon geboostert sein. Masken sind bei Veranstaltungen nur indoor zu tragen. Wo man sich in Steiermark bis Neujahr impfen und testen lassen kann, lesen Sie hier.