Südtirol befindet sich in Sachen Corona weiter auf dem Weg in Richtung Normalität. Die Landesregierung entschied am Dienstag, dass es aufgrund der positiven Entwicklung ab Mittwoch keine allgemeine Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes mehr gibt - außer wenn der Abstand von einem Meter zwischen Personen nicht stabil eingehalten werden könne, wie es in einer Aussendung hieß.

Die Abstandsregel von einem Meter gelte im Freien und in geschlossenen Räumen und für alle Bereiche. Zudem dürfen etwa Duschen und Umkleidekabinen in Fitnessstudios und Sporteinrichtungen genutzt werden, ebenso Saunas, türkische Bäder und Kneippanlagen. Hallenbäder (öffentliche und jene der Beherbergungsbetriebe), Naturbadeteiche und Thermalanlagen können überdies wieder öffnen. Für alle Schwimmbäder und Thermalanlagen werde ein spezifischer Chlorgehalt vorgeschrieben. Im Wasser gelte der Ein-Meter-Abstand.

Veranstaltungen finden wieder statt

Auch Messen und Ausstellungen können wieder stattfinden. Dabei würden die Zugangsbeschränkungen durch die 1/10-Regel - also dass pro Person mindestens zehn Quadratmeter Fläche bereitstehen müssen - und die allgemeinen Abstandsregeln gelten. Bei allen Besuchern und beim Personal ist vor dem Einlass Temperaturmessung Pflicht.

In Südtirol wurden mit Stand Dienstag nur mehr sieben Personen auf Normalstationen, in vertragsgebundenen Privatkliniken und in der Einrichtung in Gossensaß versorgt. Auf der Covid-Intensivstation im Landeskrankenhaus Bozen wurde noch eine an Covid-19 erkrankte Person behandelt. Ein weiterer Intensivpatient war noch auf der Innsbrucker Klinik untergebracht. In den vergangenen 24 Stunden gab es erneut keine Neuinfektion mehr.