Es war kurz nach zehn Uhr in der Nacht auf den 16. März, als der schärfste Einschnitt in die Bürgerrechte, den die Zweite Republik je gesehen hat, im Rechtsinformationssystem des Bundes online ging. Keine zwei Stunden später trat die Verordnung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober in Kraft – und seither ist es unter Strafe verboten, den öffentlichen Raum zu betreten, ohne eine von fünf Ausnahmen geltend machen zu können.