Eine Rechtsexpertin des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) empfiehlt bei der Messung der Luftverschmutzung in Städten ein strenges Vorgehen. Bei der Beurteilung sei schon die Überschreitung der Grenzwerte an einer Messstation entscheidend und nicht der von allen Anlagen ermittelte Mittelwert, erläuterte EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott am Donnerstag in Luxemburg in einer Rechtsmeinung.

Gesundheitsbeeinträchtigungen seien überall dort zu befürchten, wo die Grenzwerte überschritten würden. "Dort müssten die geeigneten Maßnahmen getroffen werden, um Beeinträchtigungen zu verhindern." Ob eine Überschreitung im Durchschnitt das gesamte Gebiet oder den Ballungsraum betreffe, sei für dieses Risiko nur von begrenzter Bedeutung. Die EuGH-Richter folgen der Vorgabe des Generalanwalts meistens.

Debatte in Deutschland

Das Verfahren ist relevant für die derzeitige Debatte in Deutschland über die Aussagekraft der Messung von Schadstoffen in der Luft. Ursache sind auch Autoabgase. Einige Städte wollen zusätzliche Messstationen aufstellen.

Der Fall geht auf Klagen Brüsseler Bürger und einer Umweltschutzorganisation in Belgien zurück. Das nationale Gericht wandte sich mit Rechtsauslegungsfragen an den EuGH. Das Urteil folgt üblicherweise drei bis sechs Monate später.