Nach dem Anschlag auf eine Demo in München ist ein Kind (2) und dessen Mutter (37) gestorben. Die Zweijährige sei ihren schweren Verletzungen erlegen, teilte das bayerische Landeskriminalamt mit. Kurz darauf wurde bestätigt, dass auch die schwerst verletzte Mutter des Mädchens gestorben ist. Am Nachmittag kam der deutsche Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) zum Anschlagsort und legte eine weiße Rose an einem improvisierten Gedenkort nieder.

Bei der Fahrt eines 24-jährigen Afghanen mit seinem Auto in eine Demonstration der Gewerkschaft Verdi am Donnerstag waren laut Polizei mindestens 39 Menschen verletzt worden. Die Ermittler gehen derzeit davon aus, dass die Tat einen islamistischen Hintergrund hat. Der Fahrer sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.

Verdi-Chef Frank Werneke äußerte sich zutiefst erschüttert über den Tod von Mutter und Tochter. Seinen Angaben zufolge handelt es sich bei der 37-Jährigen um eine Kollegin, die mit ihrem Kind an dem Demonstrationszug teilgenommen hatte. „Die Trauer über das Leid der Opfer des Anschlags von München wird so schier unermesslich“, erklärte er.

Familie der beiden Verstorbenen veröffentlicht Statement

Die Familie der verstorbenen 37-Jährigen und ihrer zweijährigen Tochter wandte sich nach Bekanntwerden ihres Ablebens mit einer emotionalen Botschaft an die Öffentlichkeit. Wie die „Süddeutsche Zeitung“ berichtet, solle der Tod der Verstorbenen nicht instrumentalisiert werden.

Das Statement im Wortlaut:

„Wir möchten uns zunächst bei denen herzlich bedanken, die aufrichtige Anteilnahme und Solidarität gezeigt haben. Wir bedanken uns bei den Hilfskräften, bei den Pflegekräften, Ärztinnen für die gute Unterstützung, Begleitung und für den emotionalen Beistand. Amel ist in Algerien geboren und ist mit vier Jahren nach Deutschland gekommen. Sie studierte Umweltschutz in Köln und Bingen. Seit 2017 war sie Beschäftigte der Landeshauptstadt München als Ingenieurin. Sie war Projekt- und Sachgebietsleitung.

Gemeinsam mit ihrem Mann und ihrer Tochter Hafsa lebte sie seit 2017 in München. Amel war ein Mensch, der sich für Gerechtigkeit eingesetzt hat. War aktiv für Solidarität, Gleichheit und setzte sich für Arbeitnehmer*innenrechte ein und gegen Fremdenfeindlichkeit und Ausgrenzung. Ihr war es sehr wichtig, ihrer Tochter diese Werte mitzugeben.

Wir möchten bekräftigen, dass der Tod und der Verlust nicht benutzt werden, um Hass zu schüren und ihn politisch zu instrumentalisieren. Wir haben mit dieser Erklärung alles gesagt und möchten eindringlich darum bitten, von Anfragen abzusehen, da die Trauer und der Verlust nun im Vordergrund stehen. Familie und Freunde.“ 

Täter spricht in Vernehmung von Absicht

Als Anhaltspunkt für eine islamistische Motivation hatte die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) der Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, unter anderem die Aussage von Polizisten genannt, der Fahrer habe nach der Tat „Allahu Akbar“ gerufen.

Der 24-Jährige habe in einer Vernehmung auch eingeräumt, den Wagen absichtlich in das Ende des Verdi-Demonstrationszugs gesteuert zu haben. Die Aussagen deuteten auf eine religiöse Motivation hin, sagte Tilmann.

Die Ermittlungen stünden zwar noch am Anfang, betonte Tilmann. Sie traue sich aber, nach derzeitigem Stand von der Annahme eines islamistischen Hintergrunds zu sprechen. Unter anderem seien Chats auf dem Smartphone des Fahrers ausgewertet worden.

Silent commemoration at the scene of yesterdays suspected terror attack in the Bavarian capital Munich. Yesterday, a 24-year-old Afghan has injured several people attending a VERDI protest with a car, some are in critical condition. Munich Bavaria Germany
Gedenken am Tag nach dem Anschlag in München © IMAGO / Andreas Stroh

Fahrer wollte noch mal Gas geben

Bei der Festnahme des Afghanen hatte die Polizei auch auf seinen Wagen geschossen. „Der Täter wurde dabei aber nicht getroffen und durch den Schuss auch nicht verletzt“, hieß es. Den Beamten sei es gelungen, den Täter aus dem Auto zu ziehen, obwohl dieser noch versucht habe, erneut Gas zu geben. Das Auto gehörte laut Polizei dem Fahrer.

Der Afghane hatte sich nach Angaben der Ermittler zuletzt rechtmäßig in Deutschland aufgehalten. Dass erste Angaben zu seinem Aufenthaltsstatus und möglichen Vorstrafen des Fahrers im Nachhinein korrigiert werden mussten, begründete der Vizepräsident des Polizeipräsidiums München, Christian Huber, mit Fehlkommunikation in der „Chaosphase“ nach dem Vorfall selbst.

Keine Anhaltspunkte für psychische Erkrankung

Es gebe laut der Leitenden Oberstaatsanwältin Tilmann bei dem 24-Jährigen bisher keine Anhaltspunkte auf psychische Probleme, die Auswirkungen auf die Tat gehabt haben könnten. Deshalb sei auch nicht beantragt worden, den Mann vorläufig in der psychiatrischen Unterbringung aufzunehmen.

Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen übernommen

Aufgrund der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Bundesanwaltschaft am Freitagabend die Ermittlungen. „Es besteht der Verdacht, dass die Tat religiös motiviert war und als Angriff auf die freiheitliche demokratische Grundordnung zu verstehen ist“, teilte die oberste Anklagebehörde in Deutschland in Karlsruhe mit. Die Tat sei geeignet, die innere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen. Die kriminalpolizeilichen Ermittlungen führt weiter das Bayerische Landeskriminalamt.

Der Afghane hatte sich nach Angaben der Ermittler zuletzt rechtmäßig in Deutschland aufgehalten. Wie aus einem Gerichtsurteil gegen die Ablehnung seines Asylantrags aus dem Oktober 2020 hervorgeht, soll er über seine Fluchtgeschichte gelogen haben. Im April 2021 erließ die Stadt München jedoch einen Duldungsbescheid und im Oktober 2021 eine Aufenthaltserlaubnis für den 24-Jährigen.

Die Tat hat eine Woche vor der Bundestagswahl Streit unter politischen Parteien ausgelöst, welche Schlüsse daraus gezogen werden müssen. Bundeskanzler Scholz forderte beim Besuch des Anschlagsortes harte Konsequenzen. „Solche Dinge sollten sich nicht zutragen“, sagte er. „Wer so was macht, muss mit den härtesten Strafen rechnen.“ Und wer kein Aufenthaltsrecht besitze, müsse am Ende der Strafverbüßung das Land verlassen.