Die Regierung hat am Donnerstag die Reformpläne zum Amtsgeheimnis vorgestellt. Das Amtsgeheimnis soll es demnach nur noch bis zum Jahr 2025 geben, danach soll das neue Informations-Freiheitsgesetz gelten. Das neue Gesetz soll den Bund, die Länder und die Gemeinden verpflichten, Anfragen von Bürgern und Bürgerinnen auf alle Fälle zu beantworten.
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