BAK erteilte U-Ausschuss zu Ermittlungsauftrag Absage
Das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung (BAK) will einer von den Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ im ÖVP-U-Ausschuss erteilten ergänzenden Beweisanforderung nicht nachkommen. Grund sind rechtliche Bedenken, wie der "Kurier" in seiner Mittwoch-Ausgabe berichtet. Für die von der Opposition geforderten Befragungen durch das BAK fehle die gesetzliche Grundlage.