Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) wird im Zuge der Ermittlungen gegen ihn wegen mutmaßlicher Falschaussage im U-Ausschuss von einem Richter befragt werden und nicht von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Das Justizministerium bestätigte am Montag einen Online-Bericht der "Presse". Demnach hat das Justizministerium Montagabend eine entsprechende Weisung erteilt, die dem Wunsch von Kurz' Rechtsvertreter entspricht.
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