VfGH hob Erlässe zu Asylwerber-Beschäftigungsbewilligung auf
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat zwei Erlässe aus dem Jahr 2018 bzw. 2004, die die Beschäftigung von Asylwerbenden eingeschränkt haben, als gesetzwidrig aufgehoben. "Die betreffenden Bestimmungen der Erlässe sind nämlich als Verordnungen einzustufen", teilte der VfGH am Mittwoch mit. Als solche hätten sie laut Verfassungsgerichtshof aber im Bundesgesetzblatt kundgemacht werden müssen.