Pushback nach Slowenien war laut Urteil rechtswidrig
Im Fall eines Pushbacks von Geflüchteten an der Grenze im Vorjahr hat das Landesverwaltungsgericht Steiermark am Montag entschieden, dass die Zurückweisung nach Slowenien zu Unrecht erfolgte. Ein zurückgeschobener 21-Jähriger sei sowohl in seinem Recht auf Achtung der Menschenwürde als auch dem Recht auf ausreichende Dokumentation verletzt worden, schrieb der zuständige Richter im der APA vorliegenden Urteil. Die Grünen sehen nun das ÖVP-geführter Innenministerium gefordert.
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