Ermittler müssen Kurz "bedingten Vorsatz" nachweisen
Das Delikt der "falschen Beweisaussage", wegen dem die WKStA gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) ermittelt, kann in der Praxis schwierig nachzuweisen sein. Darauf verweisen von der APA befragte Strafrechts-Experten. Denn für Anklage und Verurteilung reicht eine objektiv falsche Aussage alleine nicht aus. Die Ermittler müssten Kurz auch nachweisen, die Falschaussage zumindest für möglich gehalten oder sich damit abgefunden zu haben, den Ausschuss falsch zu informieren.
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