Amtshilfe statt Razzia - Regierung plant Gesetzesänderung
Die Beschlagnahmung von Unterlagen und Datenträgern der Behörden durch die Justiz soll künftig nur noch im Ausnahmefall möglich sein. Das sieht eine Änderung der Strafprozessordnung vor, die das Innenministerium mit der BVT-Reform in Begutachtung geschickt hat. Demnach soll die Justiz Unterlagen in der Regel via Amtshilfe anfordern. Von der Opposition kommt Kritik. Das Justizministerium verteidigt die Pläne mit Verweis auf das Gerichtsurteil zur BVT-Hausdurchsuchung.
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