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EuGH-Anwalt: Wohnbeihilfe in OÖ nicht an Deutschkenntnisse koppeln
Die Erfordernis des Nachweises von Deutschkenntnissen für den Bezug von Wohnbeihilfe in OÖ durch Nicht-EU-Bürger verstößt nach Auffassung des EUGH-Generalanwalts gegen EU-Recht. In dem Rechtsstreit (C-94/20) geht es um einen türkischen Staatsangehörigen, der zwar Deutsch auf dem verlangten Niveau beherrscht, aber ohne Sprachprüfung über keinen Nachweis darüber verfügt und keine Wohnbeihilfe mehr bekommt. Der oö. LHStv. Manfred Haimbuchner (FPÖ) wälzt bereits einen "Plan B".