Schwangere in Kontakt-Berufen bekommen Freistellungsanspruch
Weil Schwangere nach neuesten Erkenntnissen zur Corona-Risikogruppe zählen, werden sie verstärkt geschützt. Arbeiten sie in Berufen mit Körperkontakt - also als Kindergärtnerin, Physiotherapeutin, Friseurin, Stylistin, Kosmetikerin, Piercerin oder Masseurin - werden sie ab Mitte Dezember ein Recht auf Freistellung haben. Arbeitgebern wird das fortbezahlte Entgelt ersetzt. Ein ÖVP-Grün-Antrag dazu wurde am Donnerstag im Sozialausschuss mit breiter Mehrheit beschlossen.
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