Die Korruptionsstaatsanwaltschaft wollte in der "Schredder-Affäre" Handy und Laptop eines Mitarbeiters von Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) beschlagnahmen lassen. Durchgeführt wurde die Anordnung aber nicht, weil die Korruptionsermittler das Verfahren nach einer Weisung der Oberstaatsanwalt abtreten mussten. Dies geht aus einem Bericht von Peter Pilz' Online-Medium "ZackZack" hervor.