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Presserat rügt "oe24.at" für "schwerwiegenden Ethikverstoß"
Der Presserat rügt "oe.24.at" für die Verwendung eines Agenturfotos eines unbekannten Mannes zur Bebilderung eines Kriminalfalls. Bei den Lesern sei bewusst der Eindruck erweckt worden, dass es sich dabei um den Tatverdächtigen handle, kritisierte der Senat 3 des Presserats. Er stellte einen "schwerwiegenden Ethikverstoß" fest.