In der Causa Erl ist die Gleichbehandlungskommission im Kanzleramt zu einer Entscheidung gekommen. In einer Prüfung wurde laut einem Bericht der Tirol-Ausgabe der "Kronen Zeitung" festgestellt, dass eine sexuelle Belästigung durch Gustav Kuhn stattgefunden hat. Die Beurteilung ziehe aber keine rechtlichen Konsequenzen nach sich, da es sich nur um eine gutachterliche Feststellung handle.
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