Kein "Spurwechsel" im deutschen Einwanderungsgesetz geplant
Im Zuge des in Deutschland geplanten Einwanderungsgesetzes für Fachkräfte soll es keinen "Spurwechsel" für abgelehnte Asylwerber geben. In dem von der Koalition vereinbarten Papier heißt es, dass man "an der Trennung von Asyl und Erwerbsmigration" festhalte. Allerdings wolle man "klare Kriterien für den Status Geduldeter definieren, die durch Erwerbstätigkeit ihren Lebensunterhalt sichern".
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