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Deutsches Gericht setzt Frist für Rückholung von Sami A.
Im Streit um die Abschiebung des islamistischen Gefährders Sami A. aus Deutschland hat ein Gericht der zuständigen Ausländerbehörde eine Frist zur Rückholung des Tunesiers gesetzt. Die Behörde im nordrhein-westfälischen Bochum habe bisher "nichts Substanzielles unternommen", um Sami A. zurückzuholen, kritisierte das Gelsenkirchener Verwaltungsgericht in seinem Beschluss.