Wegen angeblich unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit hat die US-Regierung auf die Einfuhren von 60 Handelspartnern einen Zoll von zehn bzw. 12,5 Prozent angekündigt. Darunter fallen auch bestimmte Produkte aus der Europäische Union, teilte das Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer mit. Die Aufschläge treten in der Nacht auf Freitag (6.00 MESZ) in Kraft. Gleichzeitig läuft ein bisher geltender weltweiter Sonderzoll von zehn Prozent auf US-Importe aus.

Für die EU greift den Angaben zufolge auch künftig ein allgemeiner US-Zollsatz von zehn Prozent. Gleiches gilt etwa für Großbritannien oder Kanada. Gegen Länder wie China oder Japan verhängen die USA dagegen den höheren Satz von 12,5 Prozent. Die neuen Zölle betreffen den Großteil des US-Handels. Für Produkte etwa aus Stahl und Aluminium gelten weiter höhere sektorspezifische Zölle.

Neue Begründung für Zölle nach Gerichtsentscheid

Zu der neuen Begründung für die Zölle erklärte der US-Handelsbeauftragte Jamieson Greer: „Die Vereinigten Staaten haben seit fast einem Jahrhundert ein Verbot von Waren aus Zwangsarbeit und setzen dieses konsequent durch. Es ist höchste Zeit, dass unsere Handelspartner dasselbe tun.“

Die US-Regierung brauchte eine neue Begründung für ihre Zölle, nachdem der Oberste Gerichtshof der USA im Februar eine Reihe der ursprünglichen Zölle von Präsident Donald Trump gekippt hatte. Als Reaktion führte Trump einen globalen Sonderzoll von zehn Prozent ein. Dieser konnte aber nur für 150 Tage gelten - er lief in der Nacht zum Freitag aus.

Zeitgleich zur Verhängung des 150-Tage-Zolls leitete die US-Regierung eine Untersuchung ein, um eine alternative Rechtsgrundlage für Zölle zu ermöglichen. Das Ergebnis ist nun offenbar die Berufung auf ein laut Washington unzureichendes Vorgehen der betroffenen Handelspartner gegen Zwangsarbeit.

Dabei sollen bei den neuen Zöllen Volkswirtschaften, die sich nach Ansicht Washingtons zumindest schon gegen Zwangsarbeit engagieren, den niedrigeren Satz von zehn Prozent zahlen müssen. Dazu zählen beispielsweise die EU, Kanada, Indien und Großbritannien. Für China, Japan, Südkorea und dutzende weitere Länder wurde hingegen der höhere Zollsatz von 12,5 Prozent angekündigt.

Scharfe Kritik von Australien und Neuseeland

Australien und Neuseeland haben scharfe Kritik an den neuen US-Zöllen geäußert. „Diese Zölle sind ungerechtfertigt und stehen im Widerspruch zu unserem Freihandelsabkommen“, erklärte am Freitag Australiens Handelsminister Don Farrell. Die Zölle müssten „abgeschafft werden“.

Neuseelands Regierungschef Christopher Luxon nannte die Ankündigung Washingtons „äußerst enttäuschend“. Zölle seien nicht der richtige Weg: „Sie treiben die Kosten in die Höhe und sorgen für Unsicherheit bei den Unternehmen.“ Zugleich zweifelte Luxon die Begründung Washingtons für die neuen Zölle an: „Die US-Untersuchung hat keine stichhaltigen Beweise für die Behauptungen im Zusammenhang mit Zwangsarbeit geliefert“, erklärte er im Onlinedienst X.

Ähnlich äußerte sich die japanische Regierung, die ihr „Bedauern“ über die US-Entscheidung zum Ausdruck brachte. „Japans Industrie und Handel richten sich nach internationalen Regeln“, betonte ein Regierungssprecher. Die Zölle gegen Tokio seien offenbar allein mit der Begründung verhängt worden, „dass kein Verbot für die Einfuhr von Produkten besteht, die durch Zwangsarbeit hergestellt wurden“.

Gleiches Gesetz, anderer Paragraf

Dass Trump nun eine neue Zoll-Begründung liefert, war erwartet worden. So kann die Regierung das gleiche Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 heranziehen, um auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen. Paragraf 301 räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich „ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden“ Handelspraktiken entsprechend aktiv zu werden.

Zuletzt hatte Trumps Handelsbeauftragter Greer im Gespräch des US-Senders CNBC Konsequenzen signalisiert, die aus Untersuchungen auf Basis des Paragrafen 301 zu Zwangsarbeit resultierten. Er war auf einen Artikel der „Financial Times“ angesprochen worden, der eine zeitnahe Ankündigung von Zöllen gegen Einfuhren aus Dutzenden Ländern thematisiert hatte.

Unklarheit für „Turnberry-Deal“

Für die meisten Importe aus der EU galt bisher ein Zoll von bis zu 15 Prozent. Dabei handelt es sich um das auch als „Turnberry-Deal“ bekannte bilaterale Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump hatten sich im August 2025 darauf geeinigt, um einen drohenden Handelskrieg abzuwenden.

Brüssel machte weitere Zugeständnisse wie die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter. Angesichts der sprunghaften Politik unter Trump hat die EU aber zusätzlich ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Absprachen aussetzen, können die EU-Konzessionen ausgesetzt werden. Dazu gehören etwa erneute Zollerhöhungen.

Bisher hält sich Washington laut Brüsseler Kreisen zumindest in den meisten Fällen an das Abkommen. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die Vereinigten Staaten fielen Zölle in Höhe von maximal 15 Prozent an, sagte ein EU-Beamter. Bei den restlichen Produkten liege der Satz allerdings höher: Dies sei etwa für Käse zutreffend, der effektiv mit knapp 25 Prozent verzollt werde.