Ein Mittwochabend in Graz-Reininghaus – Dino Sodamin biegt auf seinem Rennrad in die Reininghausstraße ein. Im ersten Moment nimmt er den Radweg nicht wahr. Als er ihn sieht, will Sodamin auffahren. Dann der Schock – er stürzt über die etwa drei Zentimeter hohe Kante zwischen Radweg und Fahrbahn. „Ich bin ziemlich eindetoniert und habe einen Moment für mich gebraucht“, erzählt er.

Während Sodamin sich sammelt, ruft eine Passantin die Rettung und die informiert die Polizei. „Die Beamten haben meine Daten aufgenommen und das war‘s“, erzählt Sodamin. Die Rettung verbindet seine Schürfwunden und er fährt auf dem Fahrrad nach Hause.

Foto zeigt Sodamin mit seinem Fahrrad, unterwegs in den Bergen
Dino Sodamin ist häufig mit dem Fahrrad unterwegs © privat

Dann die Überraschung: Einige Tage später bekommt Sodamin Post von der Landespolizeidirektion. 50 Euro soll er zahlen. Er habe seine Geschwindigkeit falsch gewählt, weshalb es beim Auffahren auf das Hindernis zum Sturz gekommen sei. Sodamin ist fassungslos. „Ich bin eh schon verletzt und jetzt soll ich auch noch Strafe dafür zahlen“, kommentiert er. Er erhebt Einspruch gegen die Strafe.

Ursache unklar

Auch Experte Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit zeigt sich verwundert. Dass Sodamin bei einem alleinigen Unfall ohne fremde Beteiligung eine Strafe wegen überhöhter Geschwindigkeit bekommt, liegt für ihn nicht auf der Hand. „Ein Unfall hat fast nie nur eine Ursache“, meint Robatsch. Sodamin könnte etwa die Situation falsch eingeschätzt oder sein Fahrrad schlecht gehandhabt haben. Auch eine Ablenkung hätte den Sturz auslösen können.

Porträtfoto von Robatsch, er trägt Brille und einen dunklen Blazer
Klaus Robatsch vom Kuratorium für Verkehrssicherheit © KK

Um zu verstehen, wie es zu der Strafe kam, muss man in Betracht ziehen, auf welchem Weg eine solche Strafverfügung ausgestellt wird. Anders als man annehmen könnte, kommt sie nämlich nicht von den Beamten vor Ort. Die leiten den Sachverhalt lediglich an die Landespolizeidirektion weiter, wo eine Juristin oder ein Jurist entscheidet, ob ein Tatbestand erfüllt ist.

Das genaue Tempo in Kilometern pro Stunde müsse man nicht kennen, teilt die Polizei auf Anfrage mit. Viel mehr gehe es darum, ob die Geschwindigkeit, wie in der StVO beschrieben, angemessen gewählt wurde. Eine Statistik über die Häufigkeit von Vorfällen wie diesem führt die Polizei nicht. Es ist aber zumindest kein Einzelfall. Vor kurzem berichtete der ORF über eine Strafe nach einem Alleinunfall in Graz.