In den vergangenen Jahren ist das Angebot an Kinderbetreuung vor allem durch Finanzierungsanreize und Mittel des Bundes ausgebaut worden. Gleichzeitig bleibe aber auch noch viel zu tun - etwa im Hinblick auf Plätze für Unter-3-Jährige, mit einer Vollzeitbeschäftigung der Eltern vereinbare Öffnungszeiten sowie qualitative Verbesserungen etwa bei der Gruppengröße, konstatiert die Studie.

Bei der Finanzierung sind dabei viele Player und Instrumente beteiligt: Mittel fließen neben der Basisfinanzierung aus dem Finanzausgleich noch über die 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu Ausbau und Sprachförderung, über den Zukunftsfonds, Landesförderungen oder kommunale Investitionsprogramme.

Am Beispiel der 15a-Vereinbarung zeige sich etwa, dass diese aufgrund ihrer im Vergleich zur Gesamtfinanzierung begrenzten Mittel zwar Impulse in den geförderten Bereichen wie verpflichtendes Kindergartenjahr setzen könne. Die strukturelle Finanzierungslücke schließen könne sie aber nicht. "Bei der Mittelverwendung zeigt sich zudem, dass die Ausbaumittel nicht nur in Investitionen fließen, sondern in erheblichem Ausmaß zur zeitlich befristeten Finanzierung von Personal eingesetzt werden."

Außerdem bleibe der Wirkungsbezug "insgesamt eingeschränkt nachweisbar": "Klare Zusammenhänge zwischen Mittelverwendung und Veränderungen bei Besuchsquoten, Öffnungszeiten oder Betreuungsschlüsseln sind nur begrenzt erkennbar."

Das KDZ empfiehlt daher, Ausbau einerseits und laufenden Betrieb andererseits gemeinsam zu planen, gleichzeitig aber bei der Finanzierung klarer zu unterscheiden. "Investitionszuschüsse können den Ausbau anstoßen, ersetzen aber keine dauerhafte Finanzierung des laufenden Betriebs." Die 15a Vereinbarung sollte daher "als ergänzendes Steuerungs- und Impulsinstrument mit spezifischen Zielsetzungen verstanden werden." Gemeinden als Träger der Kindergärten bräuchten wiederum eine bessere Planbarkeit. Ihnen werden außerdem auch Kooperationen mit anderen Gemeinden und Personalpools empfohlen.

Nötig sei auch eine Weiterentwicklung der Finanzierung: Die bisherigen Instrumente müssten aufeinander abgestimmt werden. Landesförderungen wiederum sollten stärker an Bedarfs- und Qualitätsindikatoren ausgerichtet werden. Dazu kämen noch ein bundesweiter Qualitätsrahmen, regionale Bedarfserhebungen und Angebotsplanungen sowie eine gemeinsame Personalstrategie von Bund und Ländern. "Die Art. 15a-Vereinbarung ist dabei ein wichtiger Teilbaustein der Gesamtsteuerung, sollte aber nicht mit Aufgaben überfrachtet werden, die eigentlich dauerhaft über die Regelfinanzierung abzusichern sind." So sollten etwa die verpflichtenden Kindergartenjahre in die Regelfinanzierung überführt werden.

Arbeiterkammer, Wirtschaftskammer, ÖGB und Industriellenvereinigung fordern in einer Aussendung eine bessere Abstimmung der bestehenden Instrumente, mehr Planbarkeit für Gemeinden und Träger, die Förderung regionaler Kooperationen sowie strukturelle Weiterentwicklungen, um die vorhandenen Mittel noch wirksamer einzusetzen und Effizienzpotenziale im System zu heben. Ein Ausbau der Einrichtungen scheitere oft an fehlender abgestimmter Planung zwischen Ländern und Gemeinden - letztere stünden dann alleine vor der Herausforderung, Kinderbildung und Kinderbetreuung bedarfsgerecht anzubieten. Gerade im ländlichen Raum könne eine gemeindeübergreifende Planung finanziell entlasten und für ein besseres Angebot sorgen.