Frau hat über Jahre Aufgaben übernommen, die weit über ihrem Tätigkeitsfeld lagen. Trotz Zusicherungen ihres Chefs blieb die Aufzahlung aus
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir
entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
Eine Arbeitnehmerin in Kärnten wurde jahrelang in einer falschen Beschäftigungsgruppe gemeldet und übernahm Aufgaben, die über ihr Tätigkeitsfeld hinausgingen.
Trotz Zusicherungen des Chefs blieb die Aufzahlung aus, bis die Arbeiterkammer Kärnten einschritt und eine Nachzahlung von 8.300 Euro erwirkte.
Der Arbeitgeber blockierte eine faire Lösung, bis die Arbeitnehmerin sich an die Arbeitsrechtsexperten der AK Kärnten wandte.
Die betroffene Arbeitnehmerin hatte laut Kollektivvertrag Anspruch auf eine höhere Einstufung, was zu einer Nachzahlung führte.
Die AK rät allen Beschäftigten, regelmäßig ihre Lohnzettel zu prüfen und bei Unklarheiten die kostenlose Beratung der AK Kärnten in Anspruch zu nehmen.
Dieser Inhalt ist exklusiv für Digitalabonnent:innen der Kleinen Zeitung.
Leider lassen Ihre derzeitigen Cookie-Einstellungen den Login und damit eine Überprüfung Ihres Abo-Status nicht zu. Eine Darstellung des Inhalts ist dadurch nicht möglich.
Wir verwenden für die Benutzerverwaltung Services unseres Dienstleisters Piano Software Inc. ("Piano").
Dabei kommen Technologien wie Cookies zum Einsatz, die für die Einrichtung, Nutzung und Verwaltung Ihres Benutzerkontos unbedingt notwendig sind.
Mit Klick auf "Angemeldet bleiben" aktivieren Sie zu diesem Zweck die Verwendung von Piano und es werden über Ihren Browser Informationen (darunter auch personenbezogene Daten) verarbeitet.
Die Datenschutzinformation von Kleine Zeitung können Sie hier einsehen.