Zwei Vorstrafen hat der Mann schon, dazu 15.000 Euro Schulden, keine Arbeit und dann hielt er auch keinen einzigen der vom Gericht auferlegten Amtsarztstermine ein. Die Folge: Wieder einmal schlägt der junge Mann vor dem Voitsberger Bezirksgericht auf.
„Was ist los? Was ist denn so schwer daran, seine Termine wahrzunehmen?“, will die Richterin wissen. Vieles sei geschehen, schildert der Angeklagte. „Ich hatte eine gute Arbeit, da kam es plötzlich zum Schichtwechsel. Vom neuen Team wurde ich gemobbt, ich bekam Depressionen und habe die Arbeit wieder aufgegeben.“ Der Mann senkt die Schultern. „Wissen’S, ich kämpfe mit der Psyche. Aktuell bin ich deshalb im Krankenstand.“ – „Warum gehen Sie denn dann nicht zum Amtsarzt und nehmen die psychosoziale Betreuung in Anspruch? Sie würden sich so viele Probleme ersparen.“
Digitales Problem
Dafür hat der Angeklagte auch eine Erklärung: „Wissen’S“, hebt er wieder an, „früher war das alles kein Problem. Da habe ich angerufen und um einen Termin gebeten. Heute geht alles nur mehr online. Aber ich hab keinen Computer. Ich weiß, es ist strafbar, wenn ich nicht hingehe, aber es ist eben alles auch immer schwieriger geworden. Die Wege sind lang. Aber ich probiere es wirklich, so gut es geht.“
Die Richterin seufzt. „Haben’S denn jemanden, der Ihnen zur Seite steht und Sie unterstützt?“ – „Ja, meine Freundin. Die unterstützt mich, weil sie auch eine Arbeit hat. Sie war glaub ich noch nie da, also vor Gericht.“ – „Sie konsumiert also keine Drogen?“ – „Nein, sie ist brav.“ Der Angeklagte kommt mit einer Geldstrafe davon, die 980 Euro wird er in Raten abstottern müssen. „Danke“, sagt er. „Gern geschehen“, erwidert die Richterin. „Aber irgendwann gibt es eine Freiheitsstrafe, das wissen Sie.“ – „Passt. Auf Wiederschauen.“ Na, hoffentlich nicht.