Am nördlichen Eck des Neuen Platzes in Klagenfurt sieht es aus wie vor zehn Jahren. Im Schaufenster des Reisebüros werben Giraffen, Palmen und lächelnde Japanerinnen für Fernreisen. Passanten eilen vorbei, beachten weder die Reklame noch das Gebäude.

Zur gleichen Zeit dürften sich Juristen im gegenüberliegenden Rathaus den Verstand über ein Baurecht zermartern, das die Stadt vor knapp sechs Jahren für eben diese Adresse vergeben hat – an den früheren Flughafeninvestor Franz Peter Orasch beziehungsweise ein Unternehmen seiner Lilihill-Gruppe.

Das stadteigene Gebäude am Neuen Platz, dahinter befindet sich das Salzamt
Das stadteigene Gebäude am Neuen Platz, dahinter befindet sich das Salzamt © Helmuth Weichselbraun

Orasch hatte zuvor das Renaissancepalais Salzamt gekauft und wollte mithilfe des angrenzenden städtischen Gebäudes die Verkaufsfläche seines geplanten Kaufhauses vergrößern. Doch die Pläne wurden nie umgesetzt – ebenso wie das später angekündigte Hotel der Marke „Curio Collection by Hilton“.

Ob überhaupt etwas gebaut wird, ist inzwischen mehr als fraglich. Seit rund einem Jahr verdichten sich die Hinweise auf wirtschaftliche Turbulenzen innerhalb der Lilihill-Gruppe. Das Gericht hat bereits die Zwangsversteigerung mehrerer Immobilien genehmigt, darunter des Weinguts Domäne Lilienberg, des Salzamts und auch des besagten Baurechts.

Gericht löscht Firmen

Für die Stadt reicht das bisher offenbar nicht aus, um den Baurechtsvertrag einseitig kündigen zu können. Auch dass Orasch aus dem Vertrag mittlerweile Schulden von rund 166.000 Euro angehäuft hat, ändert daran nichts. Und die Situation spitzt sich weiter zu: In den letzten Wochen und Monaten wurden rund ein Dutzend Gesellschaften der Gruppe wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht. Darunter auch die Eigentümerin des Salzamts und Inhaberin des Baurechts. Mit der Löschung gibt es keine Geschäftsführung mehr, die Unternehmen sind faktisch nicht mehr handlungsfähig. Aber was heißt das eigentlich?

„Mit der Löschung wird die Nichtoffenlegung der Jahresabschlüsse sanktioniert“, sagt Franz Hartlieb, Professor für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht an der Universität Klagenfurt. Bei Lilihill stammen die zuletzt im Firmenbuch hinterlegten Bilanzen überwiegend aus dem Jahr 2022. „Hier vermutet das Gesetz, dass kein Vermögen mehr vorhanden ist. Diese Maßnahme wird sehr streng gehandhabt.“

Franz Hartlieb, Universitätsprofessor an der Fakultät für Rechtswissenschaften
Franz Hartlieb, Universitätsprofessor an der Fakultät für Rechtswissenschaften © Peter Rass

Sie bedeutet aber nicht, dass das Salzamt herrenlos wird oder gar an den Staat fällt. „Für ein endgültiges Ende einer Gesellschaft müssen zwei Dinge zusammenkommen: Sie muss aus dem Firmenbuch gelöscht sein und tatsächlich kein Vermögen mehr besitzen“, erklärt Hartlieb. Ob noch Verwertbares vorhanden ist, können Gläubiger meist leicht nachweisen – etwa mit einem Grundbuchauszug. „In diesem Fall bestellt das Gericht auf Antrag einen sogenannten Nachtragsliquidator, der das Unternehmen abwickelt. Sobald dieser eingesetzt ist, kann auch die Zwangsversteigerung normal weiterlaufen.“

Im Vertrag „gefangen“

Zurück zur Stadt Klagenfurt: Nach eigenen Angaben erlauben ihr selbst die jüngsten Entwicklungen nicht aus dem Vertrag auszusteigen. Das Baurecht gehöre weiterhin zum Vermögen der gelöschten Gesellschaft. Wie sie nun gedenkt weiter vorzugehen? Dazu gibt es keine Auskunft, „da es sich um ein aufrechtes Verfahren handelt“. Eine schriftliche Anfrage an Oraschs Rechtsanwalt Christian Tschurtschenthaler blieb unbeantwortet.

Der Investor beschäftigt übrigens nicht nur die Juristen im Rathaus. Die Staatsanwaltschaft nimmt die Entwicklungen der letzten Jahre am Klagenfurter Flughafen unter die Lupe. Zu Jahresbeginn kam es zu Hausdurchsuchungen in Österreich und Deutschland, betroffen war auch Oraschs Privatanwesen. Bis die Auswertung der sichergestellten Daten abgeschlossen ist, wird es noch dauern. „Wir haben zunächst eine andere Behörde um Hilfe gebeten, die hätte jedoch erst Ende 2026 mit der Auswertung beginnen können. Jetzt übernimmt das das LKA“, sagt Markus Kitz, Sprecher der Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung.