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Steirer erhielt viereinhalb Jahre Haft für einen Schuss ins Knie

Weil ein Südsteirer (24) beim Drogenkauf bestohlen wurde, zog er eine Pistole und drückte ab. Er wurde wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt – nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte muss sich vor einem Schwurgericht verantworten
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Der Angeklagte muss sich vor einem Schwurgericht verantworten
Wilfried Rombold
Redakteur Steiermark-Ressort