Das Justizministerium begründete die Maßnahme in einem vergangene Woche ergangenen Erlass damit, dass die Neubewertung der gesamten Berufsgruppe wegen einer Klage eines Rechtspflegers auf eine höhere besoldungsrechtliche Einstufung durchgeführt werden musste. Dadurch kommt es nun zu einer Aufstufung und etwas höheren Grundgehältern, gleichzeitig wird aber die Mehrleistungszulage gestrichen. Dennoch sieht das Justizministerium die ab 1. September geltende Neueinstufung im Interesse der Bediensteten, weil das höhere Gehalt gegenüber der Zulage "neben einer signifikant höheren Bestandskraft auch andere besoldungs- und pensionsrechtliche Vorteile mit sich" bringe.

Anders sieht das die Gewerkschaft. Durch den ersatzlosen Wegfall der Mehrleistungszulagen würden den betroffenen Diplomrechtspflegern, die rund 80 Prozent der erstinstanzlichen Zivilverfahren erledigen, über die gesamte Dienstzeit hinweg Verluste zwischen 104.000 Euro und 193.000 Euro drohen, so die Justizgewerkschaft.