Das Abschiednehmen hat unterschiedliche Gründe – und auch die Folgen dieses behördlichen Einschreitens gehen weit auseinander: Fahrräder in Graz werden irgendwann im rostigen Zustand entfernt, da sie vom Besitzer „vergessen“ wurden. Die große Mehrheit jener Autos indes, die im Vorjahr abgeschleppt werden mussten, stand unberechtigterweise auf einem Behindertenparkplatz – meist ganz bewusst, weil sich die Besitzer so einen Vorteil verschaffen wollten, teils sogar mithilfe eines gefälschten Ausweises. Damit sind dann nicht nur Kosten in der Höhe von bis zu 400 Euro verbunden, sondern manchmal auch eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Stark gestiegen
So wurden neben 479 Drahteseln im Vorjahr in Graz auch 1687 Kraftfahrzeuge abgeschleppt – das ist immerhin ein Plus von knapp 240 Pkw gegenüber dem Jahr 2024. „Nur“ 182 dieser Autos wurden ohne Kennzeichen aufgefunden, um also offenbar ähnlich wie Räder mehr oder weniger galant entsorgt zu werden. „Alle anderen dieser Fahrzeuge wurden von einem Behindertenparkplatz entfernt“, bestätigt Thomas Fischer, Leiter des Grazer Straßenamtes.
Der Ausweis der verstorbenen Frau
Herrscht auch vielerorts in der Stadt bekanntlich ein Griss um freie Stellplätze – diese Dreistigkeit überrascht auch Fischer. Zum einen sei es manchen Lenkern „wohl schlichtweg egal“, wenn sie den Versuch wagen und ihr Pkw im schlimmsten Fall behördlich entfernt wird. Es gibt aber auch Lenkerinnen und Lenker, die mit krimineller Energie vorgehen, weiß der Straßenamtschef: „Pro Jahr entdecken wir 150 bis 170 gefälschte oder missbräuchlich verwendete Behindertenausweise.“ Dass Letzteres sehr wohl vorkommt, wurde spätestens 2021 publik – ausgerechnet von einem pensionierten Magistratsbediensteten praktiziert, der den Ausweis seiner verstorbenen Frau benutzt hatte.
Drei gefälschte Ausweise pro Tag
Ein Umstand, der in anderen Städten ganz andere Dimensionen erreiche, so Fischer: „In Linz sind es 400 gefälschte Ausweise pro Jahr. Und in Wien fischt die Behörde gar zwei bis drei gefälschte Behindertenausweise pro Tag heraus.“ Von wegen Kavaliersdelikt: Je nach Vergehen („Dokumentenfälschung“) erfolgt eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Das Auslösen des entfernten Fahrzeugs ist jedenfalls kostspielig, wie Fischer weiß: Musste der Pkw zuvor zwischen 8 und 20 Uhr abgeschleppt werden, kann ihn der Eigentümer wieder um 249,36 Euro haben – wurde das Auto aber in der Nacht auf einen Lkw gehoben, sind 306,51 Euro fällig. Zuzüglich „Verwahrungskosten“ und Strafgeld angesichts der Anzeige.
8000 Euro an Strafgeldern
Bitte? Ja, richtig, das erinnert an einen „prominenten“ Fall: Von Oktober 2024 bis Mai 2025 stand ein silbernes Auto einer Kroatin am Grazer Kaiser-Franz-Josef-Kai, 8000 Euro an Strafgeldern hatten sich letztlich angehäuft. Da aber der Pkw auf einem regulären Parkplatz stand, den Verkehr nicht behinderte und auch keine Gefahr durch auslaufendes Öl darstellte, durfte er nicht abgeschleppt werden. Erst als plötzlich die Kennzeichen fehlten, konnten Krallen angelegt und das Auto abgeschleppt werden – ehe es schließlich von der Stadt versteigert wurde. „Das hat aber nur rund 1500 Euro eingebracht, also bloß einen Teil der für uns damit verbundenen Kosten“, so Fischer.