Zehn Jahre ist es her, dass zahlreiche Gemeinden in der Steiermark fusioniert wurden. Eine sticht dabei heute heraus: Gratwein-Straßengel, das immer noch keinen gemeinsamen neuen Flächenwidmungsplan hat. Die Großgemeinde in Graz-Umgebung ist ein Zusammenschluss von vier Alt-Gemeinden und kämpft diesbezüglich mit Altlasten. Der erste Versuch stammt aus 2019, wurde aber vom Land als Aufsichtsbehörde nicht akzeptiert. Seitdem ist da der Wurm drin.
Über 30 Umwidmungen wurden daher in den vergangenen zehn Jahren in kurzen Verfahren durchgeführt. Ein beträchtlicher Teil davon muss nun saniert werden, weil das Land wegen schwerer Verfahrensfehler Aufhebungen angedroht hat. Nun kommt dazu, dass das Landesverwaltungsgericht den Verfassungsgerichtshof eingeschaltet hat und nicht nur die Aufhebung zahlreicher in Kurzverfahren durchgeführter Umwidmungen, sondern auch die Aufhebung des immer noch gültigen Flächenwidmungsplanes 4.0 der Altgemeinde Gratwein vorschlägt. Begründung: Verdacht auf schwerwiegende Mängel. Wörtlich hält das Landesverwaltungsgericht fest: „Die Liste der eingehaltenen Vorschriften ist sohin weitaus kürzer als jene der gesetzwidrig nicht eingehaltenen Vorschriften.“ Sollte das Verfassungsgericht dementsprechend entscheiden, könnten sogenannte weiße Flecken entstehen, was für die Gemeinde eine zusätzliche Problematik darstellen würde.
Die Flächenwidmung in Gratwein-Straßengel ist längst ein Politikum
Auslöser für den Gang zum Verfassungsgericht war die Beschwerde der Projektconsulting „Living at home“, die am Schießbühel in Gratwein ein Wohnprojekt geplant hat, das sich aufgrund von Verfahrensfehlern seit sechs Jahren hinzieht. Angedroht ist seitens „Living at home“ auch eine Schadenersatzforderung, die sich bereits über eine Million Euro bewegen soll.
Mittlerweile ist die Flächenwidmung längst ein Politikum. Die SPÖ-FPÖ-Koalition will am Donnerstag, 16. Juli, den Bebauungsplan für Schießbühel beschließen, obwohl nicht alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt seien, wie die ÖVP kritisiert. „Wir haben im Frühjahr zwar der Umwidmung im kurzen Verfahren zugestimmt, damit wir endlich weiterkommen“, so der schwarze Fraktionsführer Gerald Schmied. „Für den Bebauungsplan wird es unsererseits aber keine Zustimmung geben, weil die rechtliche Grundlage fehlt.“ Das Land hat nämlich in einem Punkt betreffend Flächenwidmungsplan (er ist die Grundlage für einen Bebauungsplan) einen Genehmigungsvorbehalt angemeldet.
Der erste gesamte FläWi ist nicht vor 2027 fertig
Und: Die zahlreichen Einsprüche der Anrainer in den Verfahren wurden von der Gemeinde ohne ausreichende Begründung abgewiesen. Dazu Anrainer Thomas Dobrovnik: „Wir haben das alles aus einer Zeitung erfahren. Die Gemeinde hat uns erst viel später informiert. Deshalb liegen zwei Aufsichtsbeschwerden beim Land. Uns reicht es jetzt.“
Bürgermeisterin Doris Dirnberger (SPÖ) verweist auf Anfrage auf die Gemeinderatssitzung. Das Thema „befindet sich derzeit in verwaltungsinterner beziehungsweise politischer Behandlung“, dem wolle sie nicht vorgreifen. Was den gesamten Flächenwidmungsplan betrifft, wurde im Dezember 2025 ein Startschuss gelegt: Damals wurde das Raumplanungsbüro Heigl Consulting mit Sitz in Graz mit der Neuaufstellung des Flächenwidmungsplans beauftragt. „Zielfindungsprozess“, Bürgerbeteiligung und Planungen brauchen aber Zeit – vor Ende 2027, Anfang 2028 wird der neue, gemeindeübergreifende FläWi nicht in Rechtskraft sein.