Das Leben der 17-Jährigen hing am seidenen Faden. Nachdem die Steirerin in Neutillmitsch von einem Alko-Lenker auf ihrem Moped erfasst worden ist, rettete sie eine rasche, perfekt funktionierende Rettungskette: „Es ist ein Wahnsinn, dass eine junge, sportliche Frau, die in der Blüte ihres Lebens steht, so etwas erleiden muss“, kommentiert Staatsanwalt Rudolf Fauler den schrecklichen Unfall. „Das Glück war, dass sofort Erste Hilfe geleistet wurde. Dass der Hubschrauber mit dem Sportplatz nebenan eine günstige Landemöglichkeit hatte. Und dass im Spital die Ärzte eine Meisterleistung vollbracht haben.“
„Der Himmel hat runtergeschaut. Die Ärzte sagen, es ist ein Wunder“, ergänzt Anwalt Bernhard Lehofer, der beim Prozess am Straflandesgericht das Opfer vertritt. Einen Aortenriss hat die lebensgefährlich verletzte Lenkerin beim Zusammenprall im vergangenen März erlitten. Verursacht von einem 27-jährigen Steirer, der sich alkoholisiert (zumindest 1,38 Promille) ans Steuer eines Lieferwagens gesetzt hat, dann auf die Gegenfahrbahn geraten war.
Alko-Lenker fühlte sich „fahrtüchtig“
„Ich war mit der Arbeit früher fertig. Wir haben gekeppelt, ich habe fünf Glas Bier in zwei Stunden getrunken. Mir war bewusst, dass ich nicht heimfahren hätte dürfen. Aber ich fühlte mich fahrtüchtig“, sagt der Angeklagte am Straflandesgericht aus und fügt „schuldig“ hinzu. Sonst? Lediglich Erinnerungsfetzen. „Ich hörte einen Klescher, dann weiß ich gar nichts mehr. Das nächste, was ich weiß: Ich stehe im Carport, das Auto ist hin. Ich sagte zu Mama, dass ich sofort zurück muss, weil ich wahrscheinlich einen Unfall gebaut habe.“
„Warum haben Sie nicht sofort nach dem Unfall gestoppt?“, wird der Angeklagte gefragt. Keine Antwort. Er ist überhaupt verwundert „wie ich mit der total zersprungenen Windschutzscheibe heimgekommen bin“.
Bereits einmal Führerschein entzogen
„Wie viele Leute standen bei dem After-Work-Tschechern zusammen?“, will Staatsanwalt Fauler vom Alko-Lenker wissen. – „Sieben.“ – „Waren alle so besoffen und sind dann nach Hause gefahren?“ – „Dazu will ich nichts sagen.“ Bestätigt wird vom 27-Jährigen, dass ihm bereits einmal der Führerschein entzogen wurde. „Was haben Sie bei der Nachschulung gelernt?“ – „Viel ...“
Es kommt zum Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Neun Monate Haft, drei davon unbedingt. Dazu Teilschadenersatz 10.000 Euro. Auch für sämtliche zukünftige Folgekosten, die dem Opfer entstehen, muss der Verurteilte aufkommen. „Die Folgen sind zu schwer“, begründet Richter Andreas Rom, „eine rein bedingte Strafe bringt uns nicht weiter, Sie haben aus der ersten Führerscheinabnahme nichts gelernt“.