Die anhaltende Trockenheit in Kombination mit Windböen erhöht derzeit die Gefahr von Waldbränden erheblich. Aus diesem Grund hat die Bezirkshauptmannschaft Spittal mit Montag, den 13. Juli, ein Verbot des Feueranzündens im Wald und dessen Gefährdungsbereich erlassen. Die Verordnung gilt ab sofort und bis auf Weiteres für den gesamten politischen Bezirk. Verboten sind sowohl jegliches Feueranzünden als auch das Rauchen im Wald sowie in dessen Gefährdungsbereich. Als Gefährdungsbereich gelten sämtliche waldnahen Flächen – unabhängig von der jeweiligen Kulturart.
Bereits seit Anfang Juli gelten dieselben Vorsichtsmaßnahmen auch im Bezirk Hermagor. Dort hat die Bezirkshauptmannschaft eine Verordnung wegen besonderer Brandgefahr erlassen. Auch dort sind das Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und dessen Gefährdungsbereich verboten. Wer gegen die Verordnungen verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung nach dem Forstgesetz. Ziel der Maßnahmen ist es, die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden zu verhindern.