„Das klingt mehr nach Bösartigkeit als nach bedauernswertem Irrtum“
Lesermeinung.
In Kärnten wurde die Sozialhilfe für einen Mann mit Behinderung gestrichen, weil er mit seiner Partnerin zusammengezogen ist. Unsere Leserinnen und Leser regt der Fall auf.
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Ein Mann mit Behinderung in Kärnten verlor seine Sozialhilfe, weil er mit seiner Partnerin zusammenzog.
Die Bezirksbehörde Wolfsberg verlangte, dass die Partnerin für seinen Lebensunterhalt aufkommt, was der Behindertenanwalt kritisierte.
Ein Musterprozess wurde eingeleitet, und das Landesverwaltungsgericht hob die Entscheidung der Behörde auf.
Der Fall muss nun neu geprüft werden, da es keinen gesetzlichen Unterhaltsanspruch zwischen Lebensgefährten gibt.
Lesermeinungen sind geteilt: Einige sehen es als Behördenwillkür, andere als gerechtfertigte Prüfung im Interesse der Steuerzahler.
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