U-Ausschuss: Künftig dürfen nicht nur Journalisten zuhören
Den laufenden U-Ausschuss zur Causa Pilnacek wird die Entscheidung nicht betreffen. Dort sollen im Herbst unter anderem Bundeskanzler Christian Stocker und sein Vorgänger Karl Nehammer aussagen.
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Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Zugang zu U-Ausschüssen nicht nur auf Journalisten beschränkt werden darf, die für Medienunternehmen arbeiten.
Auch andere "public watchdogs" sollen künftig Zutritt erhalten.
Ton- und Bildaufnahmen bleiben grundsätzlich verboten, was verfassungskonform ist.
Die Aufhebung der bisherigen Regelung tritt am 1. Januar 2028 in Kraft und betrifft nicht den laufenden U-Ausschuss zur Causa Pilnacek.
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