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U-Ausschuss: Künftig dürfen nicht nur Journalisten zuhören

Den laufenden U-Ausschuss zur Causa Pilnacek wird die Entscheidung nicht betreffen. Dort sollen im Herbst unter anderem Bundeskanzler Christian Stocker und sein Vorgänger Karl Nehammer aussagen.

Die Öffentlichkeit darf bei U-Ausschüssen grundsätzlich nicht zuhören
© APA / Georg Hochmuth
Die Öffentlichkeit darf bei U-Ausschüssen grundsätzlich nicht zuhören