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Verfassungsgerichtshof

U-Ausschuss: Künftig dürfen nicht nur Journalisten zuhören

Den laufenden U-Ausschuss zur Causa Pilnacek wird die Entscheidung nicht betreffen. Dort sollen im Herbst unter anderem Bundeskanzler Christian Stocker und sein Vorgänger Karl Nehammer aussagen.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden, dass der Zugang zu U-Ausschüssen nicht nur auf Journalisten beschränkt werden darf, die für Medienunternehmen arbeiten.
  • Auch andere "public watchdogs" sollen künftig Zutritt erhalten.
  • Ton- und Bildaufnahmen bleiben grundsätzlich verboten, was verfassungskonform ist.
  • Die Aufhebung der bisherigen Regelung tritt am 1. Januar 2028 in Kraft und betrifft nicht den laufenden U-Ausschuss zur Causa Pilnacek.
Die Öffentlichkeit darf bei U-Ausschüssen grundsätzlich nicht zuhören
© APA / Georg Hochmuth
Die Öffentlichkeit darf bei U-Ausschüssen grundsätzlich nicht zuhören
© APA / Georg Hochmuth
8. Juli 2026,
16:22 Uhr

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