Dass einem in den Weiten des World Wide Web auch so manch unseriöse Dienstleistung offeriert wird, ist eigentlich hinlänglich bekannt. Trotzdem finden sich immer wieder Menschen, die diese – aus verschiedenen Gründen – in Anspruch nehmen. So etwa eine Supermarktkassierin aus dem Bezirk Liezen, die deswegen sogar vor Gericht landete.
Nachdem ihr Mann sie verlassen hatte, war die Mittdreißigerin im Internet auf die Anzeige eines „Zauberers“ in der Türkei gestoßen. Dessen Angebot: ein höchst wirksamer Liebeszauber, der den Ex in ein bis zwei Wochen wieder zurückbringt, so das verlockende Versprechen.
Hohe Geldforderungen
Die Frau nahm Kontakt auf, es folgten beinahe tägliche Telefonate per WhatsApp, in denen sie sich schon bald und wenig überraschend mit hohen Geldforderungen konfrontiert sah. 4000 bis 5000 Euro verlangte der – Achtung: Spoiler! – Scharlatan für seine Dienste.
Woraufhin die nicht ausreichend liquide Angeklagte an ihrem Arbeitsplatz, einem Discounter, in die Kassa griff und die Tageslosung – mehrere tausend Euro – entwendete. Vor Gericht mit diesem Vorwurf konfrontiert, zeigt sie sich geständig. Das stimme leider, meint sie. Und erklärt: „Ich war verzweifelt.“
„Da haben Sie teures Lehrgeld bezahlt“
Einen Teil der Schadenssumme habe sie bereits zurückgezahlt, der Rest folge. Sobald sie wieder Arbeit habe. Denn für den Job als Kassierin galt nach dem Vorfall dasselbe wie für den Mann: Er war weg. „Aber dem Zauberer zahlen Sie eh nichts mehr?“, fragt Richter Hans-Joachim Maierhofer. „Nein“, versichert die Angeklagte. „Hat der was gebracht?“ – Nein.“ – „Da haben Sie teures Lehrgeld bezahlt.“
Weil noch unbescholten, sieht Maierhofer von einer Verteilung ab und bietet eine Diversion in Form eines Geldbetrags in Höhe von 210 Euro an. Bis Ende des Jahres muss sie diesen bezahlen, auch die noch offenen etwas mehr als 3000 Euro an ihren ehemaligen Arbeitgeber sind bis dahin fällig.