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Hochrindl

Land erklärt, warum keine UVP für Großprojekt nötig ist

Hotelanlage, 300 Betten, Tiefgarage und Rodungen – ein großes Projekt auf der Hochrindl braucht keine Umweltverträglichkeitsprüfung. Das Land erklärt, warum.
Der Artikel für Sie zusammengefasst
Diese Zusammenfassung wurde künstlich erzeugt. Wir entwickeln dieses Angebot stetig weiter und freuen uns über Ihr Feedback.
  • Das Land Kärnten hat entschieden, dass für das geplante Hotelprojekt auf der Hochrindl keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist.
  • Das Projekt umfasst eine Hotelanlage mit 300 Betten, einer Tiefgarage und Rodungen, bleibt jedoch unter den gesetzlichen Schwellenwerten für eine UVP.
  • Die geplante Fläche und Bettenanzahl des Projekts überschreiten nicht die gesetzlichen Schwellenwerte, die eine UVP erfordern würden.
  • Eine umfassende Prüfung durch unabhängige Sachverständige ergab keine erheblichen Umweltauswirkungen, die eine UVP rechtfertigen würden.
  • Das Projekt ist noch nicht genehmigt, da weitere Genehmigungen nach Bundes- und Landesvorgaben erforderlich sind.
Ein Chaletdorf mitten in einem verschneiten Skigebiet.
© KK/Sternenberg-Resort
300 warme Betten sollen auf der Hochrindl entstehen
© KK/Sternenberg-Resort
6. Juli 2026,
11:00 Uhr

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