Über Jahre wurde immer wieder spekuliert und auch diskutiert, wie ein mögliches Hotelprojekt auf der Hochrindl aussehen könnte. Investor Thomas Seitlinger legte des Öfteren Pläne vor, die aber immer wieder verworfen wurden.
Ursprünglich war geplant, auf der Hochrindl ein Hotel samt Chalets umzusetzen, dimensioniert war das Projekt mit 4,9 Hektar Flächenbedarf und 480 Betten. Neben den Chalets war auch ein Freizeit- und Sportbereich sowie ein Vital- und Gesundheitszentrum angedacht. Nach Einsprüchen des Kärntner Naturschutzbeirates und Widerstand einer Bürgerinitiative wurde das Projekt 2022 auf Eis gelegt. Konkret steckt hinter dem Projekt die HNP Hochrindl-Nockalm Projektentwicklungs GmbH – mit Seitlinger als Geschäftsführer.
Das Land Kärnten verkündete vor Kurzem bei einer Regierungssitzung, dass keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für die geplanten Projekte nötig sei. „Vorhaben unterliegen erst ab einer gewissen Größe der Verpflichtung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Oder anders: Ein Genehmigungsverfahren nach dem UVP-Gesetz ist nur dann durchzuführen, wenn ein Projekt gesetzlich festgelegte Schwellenwerte überschreitet. Die Behörde hat auch kumulierende Effekte mit anderen Vorhaben in der Region zu prüfen, wenn ein Vorhaben die gesetzliche Bagatelleschwelle (25 Prozent des Schwellenwertes) überschreitet“, heißt es von Adrian Plessin, Leiter der Abteilung 7 des Landes Kärnten.
Das Land hat in einem Feststellungsverfahren geprüft, ob die Voraussetzungen für eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorliegen. „Das Projekt wurde von unabhängigen Sachverständigen aus den Fachbereichen Raumordnung, Luftreinhaltung, Schall, Verkehr sowie Forstwirtschaft, Tiere, Pflanzen und deren Lebensräume sowie Landschaft untersucht. Es wurden dabei auch Wechselwirkungen mit anderen Projekten in der Region beurteilt. Nach einer eingehenden Prüfung hat die Behörde festgestellt, dass die gesetzlichen Schwellenwerte für eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht überschritten werden. Auch unter Einbeziehung von Wechselwirkungen mit anderen Projekten in der Region kommt es nicht zu erheblichen schädlichen, belästigenden oder belastenden Auswirkungen auf die Umwelt. Die Voraussetzungen für eine Genehmigung nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz liegen nicht vor“, fügt Plessin an.
Einblick in das Projekt
Wie groß das Projekt derzeit geplant ist, zeigen auch die Zahlen, die vom Land verglichen wurden. Ein Hotel unterliegt ab 500 Betten oder einer Flächeninanspruchnahme von drei Hektar jedenfalls der Verpflichtung, zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. „Die geplante Hotelanlage bleibt mit 300 Betten deutlich unter dem Schwellenwert zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Auch die Flächeninanspruchnahme des Projekts unterschreitet mit 2,8 Hektar den gesetzlichen Schwellenwert.“
Zusätzlich hat die Behörde im Rahmen einer Einzelfallprüfung mit Sachverständigen auch Wechselwirkungen (kumulierende Auswirkungen) mit anderen, bereits bestehenden Hotelprojekten in der Region untersucht. „Auch in dieser aufwändigen Einzelfallprüfung wurden von den Sachverständigen keine erheblichen Auswirkungen, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung rechtlich zur Folge hätten, festgestellt. Die Sachverständigen waren in der Beurteilung des Projekts sehr klar. Wir haben das Verfahren trotz einer umfassenden Prüfung sehr straff geführt, um für den Projektwerber und die Region rasch Rechtssicherheit für die nächsten Schritte zu schaffen“, erklärt Plessin.
Ebenso soll eine Tiefgarage mit insgesamt 213 Stellplätzen entstehen. Dafür sind Rodungen von 1,14 Hektar erforderlich. „Hier bleibt das Projekt deutlich unter dem gesetzlichen Schwellenwert einer UVP-Pflicht. Ab 1500 öffentlichen Parkplätzen beziehungsweise 20 Hektar Rodungsfläche ist ein Verfahren notwendig“, erklärt der Abteilungsleiter.
Noch nicht in trockenen Tüchern
Obwohl nun kein aufwendiges UVP-Verfahren notwendig ist, ist das Projekt noch lange nicht in trockenen Tüchern. „Das Vorhaben ist mit dem Feststellungsbescheid jedoch nicht genehmigt. Mit dem Feststellungsbescheid wird lediglich über die Zuständigkeit der Behörde entschieden. Es sind nun vom Projektwerber die erforderlichen Genehmigungen nach den bundes- und landesgesetzlichen Vorgaben zu erwirken. Die Umweltauswirkungen werden auch in diesen Verfahren genau geprüft.“
Die HNP Hochrindl-Nockalm Projektentwicklungs GmbH wartet noch auf einige Genehmigungen und möchte dann erst der Öffentlichkeit genauere Einblicke in das Projekt geben.