Ein vierjähriges Mädchen verletzte sich an einer Schraube und ist seitdem auf einem Auge blind. Der Unfall dauerte nur ein paar Sekunden, doch das Gerichtsverfahren dazu läuft schon seit Jahren.

Das Kleinkind war im Dezember 2018 mit seiner Mutter vom Kindergarten nach Hause gegangen. Mama und Tochter spazierten in einer Oberkärntner Gemeinde an einem Zaun entlang. „Plötzlich drehte die Kleine ihren Kopf zur Seite und blieb mit einem Auge an einer Schraube hängen, die beim Zaun hervorstand. Dabei wurde das linke Auge regelrecht aufgeschlitzt“, sagt Franz Oberlercher, der Anwalt der Familie. Der Zaun, bei dem die Schraube hervorstand, gehörte zu einem Tennisplatz. Verpachtet wurde dieser Platz von der Gemeinde. 

Rechtsanwalt Franz Oberlercher
Rechtsanwalt Franz Oberlercher © KLZ / Katharina Pollan

Zwei Jahre nach dem Unfall, 2020, klagte Oberlercher beide – Gemeinde und Tennisverein – auf Schmerzensgeld für das Mädchen. Nach einem ersten Urteil zugunsten des Kindes gingen die Versicherungen der Gemeinde und des Tennisvereins in Berufung. Danach musste das Verfahren am Landesgericht Klagenfurt neu aufgerollt werden. Nun gibt es wieder ein Urteil: Dem Mädchen wurde erneut eine Entschädigung zugesprochen. „Laut Richterin bekommt das verletzte Kind rund 50.000 Euro plus Haftung für alle Folgeschäden“, sagt Oberlercher. Somit ist auch das zweite Urteil, entschieden von einer neuen Richterin, zugunsten der Familie ausgefallen.

„Es ist uns gelungen, nachzuweisen, dass es nur deshalb zu der schweren Verletzung mit Erblindung am Auge kam, weil der Überstand der Schraube zu lange war.“ Nachsatz: „Laut Gutachter darf eine Schraube zwar hervorstehen, aber nicht zu viel.“ Im konkreten Fall sei die Schraube 2,5 Zentimeter zu weit aus dem Zaun herausgeragt.

Ärger mit Versicherungen

Haften müssen laut Gericht die Gemeinde und der Tennisverein gemeinsam. Doch wie schon im Jahr 2023 nach dem ersten Urteil – scheint sich das Spiel zu wiederholen: Die Haftung zugunsten des Kindes wird bekämpft. „Die Gemeinde hat auch gegen dieses Urteil wieder Berufung eingelegt und ich gehe davon aus, dass auch der Tennisverein berufen wird“, berichtet Oberlercher.

Acht Jahre nach dem Unfall und sechs Jahre nach Prozessbeginn ist also noch immer kein Ende des Rechtsstreits in Sicht. Warum? „Wir wollten das nicht, das geht alles von unseren Versicherungen aus“, sagen der Obmann des Tennisclubs und der Bürgermeister ganz offen. Gemeint sind die Versicherungen der Gemeinde und des Sportvereins, die die Prozesse führen. „Wir haben schon vor acht Jahren eine Einigung mit den Eltern des Kindes gewollt“, heißt es von der Gemeinde und dem Tennisverein.

„Nicht in unserem Sinne“

Der Tennisvereinschef sagt: „Ich als Obmann des Tennisclubs will klargestellt haben, dass diese lange Prozessdauer nicht in unserem Sinne ist. Unser Wille war eine Einigung mit der Familie, aber unsere Versicherung gibt nicht nach.“ Ähnliches ist vom Bürgermeister zu hören: „Wir wollten den Rechtsstreit schon viel früher beenden. Aber wenn die Versicherung nein sagt, dann ist das so. Leider habe ich nicht damit gerechnet, dass die Versicherung wieder Berufung einlegt.“ Er bedauere das für die Betroffenen. „Ich kenne die Eltern des Kindes gut. Der Unfall ist acht Jahre her und jetzt geht für diese Familie die ganze Belastung von vorne los. Man muss bei solchen Fällen doch auch die Menschen im Hintergrund sehen“, findet der Bürgermeister.